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	<title type="html"><![CDATA[Forum für Makler, Eigentümer und Interessierte - Kündigung]]></title>
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	<updated>2012-01-25T16:30:52Z</updated>
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			<title type="html"><![CDATA[wer hilft mir?????]]></title>
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			<summary type="html"><![CDATA[<p>Mein Mietvertrag ist gekündigt worden und zwar fristlos!?!?! Wer hilft mir?</p>]]></summary>
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				<name><![CDATA[honda-zicke]]></name>
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			<updated>2012-01-25T16:30:52Z</updated>
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			<title type="html"><![CDATA[Renovierung]]></title>
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			<summary type="html"><![CDATA[<p>Muss ich meine Wohnung bei Auszug von einem Fachmann renovieren lassen. Das auf jeden Fall hat mein Vermieter von mir verlangt. Aber mein Freund kann sehr gut malern und daher sehe ich jetzt kein Bedarf, dass wir einen Fachmann heranziehen sollten. Ich denke dieser wäre auch sehr teuer.</p>]]></summary>
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				<name><![CDATA[honda-zicke]]></name>
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			<updated>2012-01-05T16:59:07Z</updated>
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			<title type="html"><![CDATA[Rückzahlung der Mietkaution]]></title>
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			<summary type="html"><![CDATA[<p>Hallo liebes Forum,<br />eine kleine Frage bzgl. Mietkaution:</p><p>Am 01.05.1005 habe ich meine Geschäftsräume gekündigt. Bei der Abnahme ist alles prima gelaufen - die Hausverwaltung hat die Räume ohne Mängel abgenommen. Allerdings warte ich seit diesem Zeitpunkt auf die Rückzahlung meiner Mietkaution. Die Hausverwaltung hat mir mitgeteilt, dass die Kaution wegen versteckter Mängel 12 Monate zurückgehalten werden kann.</p><p>12 Monate erscheinen mir recht lang. Stimmt das? Ist das Usus? Legen die mir einfach eine zu lange Wartefrist auf?</p><p>Vielen Dank,<br />Christian.</p>]]></summary>
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				<name><![CDATA[Terrain]]></name>
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			<updated>2010-05-14T06:10:00Z</updated>
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			<title type="html"><![CDATA[Immer Schriftform einhalten!]]></title>
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			<summary type="html"><![CDATA[<p>Die Kündigung eines Mietverhältnisses bedarf immer der Schriftform.</p><p>Vergleicht auch § 568 BGB (Form und Inhalt der Kündigung)</p><p>(1) Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der schriftlichen Form. <br />(2) Der Vermieter soll den Mieter auf die Möglichkeit, die Form und die Frist des Widerspruchs nach den §§ 574 bis 574b rechtzeitig hinweisen.</p>]]></summary>
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				<name><![CDATA[Mrajpsteve]]></name>
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			<updated>2010-04-29T06:29:32Z</updated>
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			<title type="html"><![CDATA[Kündigung per Email, gilt die nicht .....?]]></title>
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			<summary type="html"><![CDATA[<p>Hatte im September 2004 eine Wohnung gemietet, wo sich bei Einzug noch kein Fussboden befand, nur der blanke Estrich. Der Vermieter sagte zwar, daß er schon längst einen Handwerker beauftragt hätte, aber der hatte noch nichts gemacht. So konnte ich noch nicht dort wohnen, hatte nur einige Kisten dort hingebracht. Wurde dann weiter vom Vermieter vertröstet, der inzwischen in USA wohnt. Bewußt hat er mir seine dortige Adresse nicht mitgeteilt, sodaß ich dann meine fristlose Kündigung per Email schickte. Diese hat er nicht anerkannt. Er wollte eine ordentliche Kündigung. <br />Doch wohin senden, wenn Hausadresse nicht bekannt und an &quot;Herrn Meier, Las Legas, USA&quot; wird wohl nicht ankommen. Seine letzte Mail bekam ich Anfang Oktober. Nun verlangt er über einen Rechtsanwalt&nbsp; in Deutschland die Miete von Oktober bis Februar - 2600 Euro -, der mir schreibt, das eine Kündigung per Email nicht gelte, die müsste immer schriftlich sein mit Unterschrift. <br />Ja, hätte ich gerne gemacht, aber wo hin senden ???</p><p>Es ist schon eine Frechheit, mit der Forderung ein halbes Jahr zu warten, um dann auch kräftig abzukassieren. Das hätte er doch auch schon im Oktober machen können, als er meine Mail erhalten hat.</p><p>Er verlangt ausser der Miete auch die vollen Nebenkosten von 120 Euro, obwohl weder Strom, Wasser oder Heizung verbraucht wurden. Eine Abrechnung der Nebenkosten hat mir der RA aber auch nicht gesandt.</p><p>Das kann doch wohl nicht sein ?</p>]]></summary>
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				<name><![CDATA[Mrajpsteve]]></name>
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			<updated>2010-04-29T06:22:14Z</updated>
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