<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?>
<rss version="2.0">
	<channel>
		<title><![CDATA[Forum für Makler, Eigentümer und Interessierte - Mietzahlung]]></title>
		<link>http://forum.3v-immobilien.de/</link>
		<description><![CDATA[Die neuesten Themen in Forum für Makler, Eigentümer und Interessierte.]]></description>
		<lastBuildDate>Mon, 09 Jan 2012 10:03:57 +0000</lastBuildDate>
		<generator>PunBB</generator>
		<item>
			<title><![CDATA[Mietzahlung nach Verweigerung des Zugangs?]]></title>
			<link>http://forum.3v-immobilien.de/topic/196/mietzahlung-nach-verweigerung-des-zugangs/new/posts/</link>
			<description><![CDATA[<p>Hallo liebe Experten!</p><p>Vor einigen Jahren habe ich eine Garage gemietet. Vor ca. einem halben Jahr brach unvermittelt der Kontakt zum Vermieter ab und vor dem Tor des Garagenhofes wurde das Schloss ausgewechselt. Es stellte sich heraus, dass mein Vermieter nur Pächter und dieser an seinen Verpächter kein Geld mehr gezahlt hat - daher das Schloss.</p><p>Der Verpächter (nicht der Vermieter) war mir so lange unbekannt, weil das Katasteramt über keine aktuellen Daten verfügte. Nun habe ich vor kurzem den Verpächter durch Zufall ausfindig gemacht und ihn zur Herausgabe meiner Sachen bewegen können.</p><p>Den Mietzins zahlte ich bar oder zuletzt per Überweisung an einen Anwalt. Da ich mit dem Vermieter nicht mehr kommunizieren konnte, zahlte ich auch keine Miete mehr - wie auch?</p><p>Nun meine Frage:<br />Kann der Vermieter den Mietzins für die Zeit nachfordern, in der ich keinen Zutritt zu meiner Garage hatte? Für das Schloss vor der Tür habe ich diverse Zeugen, nicht zuletzt den Verpächter.</p><p>Vielen Dank,<br />Thomas.</p>]]></description>
			<author><![CDATA[dummy@example.com (honda-zicke)]]></author>
			<pubDate>Mon, 09 Jan 2012 10:03:57 +0000</pubDate>
			<guid>http://forum.3v-immobilien.de/topic/196/mietzahlung-nach-verweigerung-des-zugangs/new/posts/</guid>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Vorteile bei der Wohnungssuche]]></title>
			<link>http://forum.3v-immobilien.de/topic/311/vorteile-bei-der-wohnungssuche/new/posts/</link>
			<description><![CDATA[<p>Hallo Immobilien-Community,</p><p>ich hab bei meiner letzten Wohungssuche leider mehrmals erleben müssen, dass ich die gewünschte Wohnung nicht bekommen habe. Das lag nicht etwa an meiner finanziellen oder persönlichen Situation, sonder an der großen Anzahl an Mitbewerbern. Speziell in Großstädten sind günstige Wohnungen hart umkämpf und es ist schwierig solche Wohnungen zu bekommen. Ich bin neulich auf eine spannende Infografik gestoßen, die verspricht in dieser Situation zu helfen.</p><p>Wie gefällt euch die Grafik? Mehrwert ja oder nein?</p><p><a href="http://www.immonet.de/service/tipps-wohnungssuche.html">Tipps für Wohnungssuchende</a></p><p><span class="postimg"><img src="http://www.immonet.de/service/uploads/pics/infografik-wohnungssuche.jpg" alt="http://www.immonet.de/service/uploads/pics/infografik-wohnungssuche.jpg" /></span></p>]]></description>
			<author><![CDATA[dummy@example.com (honda-zicke)]]></author>
			<pubDate>Fri, 06 Jan 2012 18:01:43 +0000</pubDate>
			<guid>http://forum.3v-immobilien.de/topic/311/vorteile-bei-der-wohnungssuche/new/posts/</guid>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Mieterhöhung nach Modernisierung!]]></title>
			<link>http://forum.3v-immobilien.de/topic/11/mieterhoehung-nach-modernisierung/new/posts/</link>
			<description><![CDATA[<p>Liebe Leser,</p><p>ich habe einen Artikel in der Berliner Morgenpost vom 17.07.2004 gelesen.</p><p>Demnach können Mieter einer Wohnungsmodernisierung widersprechen, wenn die Maßnahme und deren Folgen für sie eine <strong>unzumutbare Härte</strong> darstellen würde.</p><p>Aber Achtung, ihr müßt dann eure Einkommensnachweise offen legen und die Gesamtmiete, einschließlich Modernisierungsmieterhöhung muß mind. 1/3 des Gesamtnettoeinkommens überschreiten (leider nicht die Regel).</p><p>Landgericht Berlin (Az. 63 S 239/01)</p>]]></description>
			<author><![CDATA[dummy@example.com (honda-zicke)]]></author>
			<pubDate>Thu, 05 Jan 2012 14:11:25 +0000</pubDate>
			<guid>http://forum.3v-immobilien.de/topic/11/mieterhoehung-nach-modernisierung/new/posts/</guid>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Mieterhöhung?]]></title>
			<link>http://forum.3v-immobilien.de/topic/10/mieterhoehung/new/posts/</link>
			<description><![CDATA[<p>Hi Leute,</p><p>zunächst einmal würde ich nachsehen, ob darüber etwas in meinem Mietvertrag geregelt wurde.</p><p>Gruß Ulle</p>]]></description>
			<author><![CDATA[dummy@example.com (honda-zicke)]]></author>
			<pubDate>Thu, 05 Jan 2012 11:47:00 +0000</pubDate>
			<guid>http://forum.3v-immobilien.de/topic/10/mieterhoehung/new/posts/</guid>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Provision zurückverlangen]]></title>
			<link>http://forum.3v-immobilien.de/topic/199/provision-zurueckverlangen/new/posts/</link>
			<description><![CDATA[<p>Ich bin gerade auf der Suche nach einer Wohnung. Nun habe ich eine echt super Wohnung gefunden. Die Provision die der Makler haben wir ist jedoch ernorm.</p><p>Also habe ich mich mal im Internet schlau gemacht, und folgendes gefunden.<br />(1) Ein Anspruch auf Entgelt für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Mietverträgen über Wohnräume steht dem Wohnungsvermittler nur zu, wenn infolge seiner Vermittlung oder infolge seines Nachweises ein Mietvertrag zustande kommt. </p><p>(2) Ein Anspruch nach Absatz 1 steht dem Wohnungsvermittler nicht zu, wenn <br />3.&nbsp; der Mietvertrag über Wohnräume abgeschlossen wird, deren Eigentümer, Verwalter oder Vermieter eine juristische Person ist, an der der Wohnungsvermittler rechtlich oder wirtschaftlich beteiligt ist. Das gleiche gilt, wenn eine natürliche oder juristische Person Eigentümer, Verwalter oder Vermieter von Wohnräumen ist und ihrerseits an einer juristischen Person, die sich als Wohnungsvermittler betätigt, rechtlich oder wirtschaftlich beteiligt ist.<br /><a href="http://www.anwaltonline.com/show.asp?x=gesetze/wohnungsvermittlung/2.html">http://www.anwaltonline.com/show.asp?x= &#133; ung/2.html</a></p><p>Also, wenn Makler und Verwalter wirtschaftlich verbunden, darf der Makler keine Provision verlangen.</p><p>Mein Fall (Namen geändert):<br />Petra Müllerdics - Wohnungsvermittlung, die sich aber n scheiß darum kümmert (aber trotzdem Wohnungen anbietet - halt die tolle die ich gefunden hab)<br />Müllerdics Immobilien (Diese verwaltet Wohnungen von Vermietern)</p><p>In allen mir bekannten Fällen tritt die Müllerdics Immobilien als Verwalter der Wohnungen auf die die Petra Müllerdics Wohnungsvermittlung anbietet.<br />Ich denke, dass man das als wirtschaftlich verbunden bezeichnen darf. Petra Meyerdierks wurde, laut meinem ermessen nur deshalb gegründet, um von den Mieter Provision verlangen zu können. Juristisch zwar getrennt (zumindest habe ich nichts gefunden!) aber wirtschaftlich verbunden.</p><p>Es geht um eine Provision von ca. 1000EUR in diesem Fall und 500EUR bei der Wohnung in der ich jetzt wohne (und da man das noch 3 Jahre nachverlangen kann wären das 1,5 TEUR)</p><p>Was soll ich tun.</p><p>1. Idee: Diesen Mietvertrag abschließen und danach (ggf. mit Anwalt) auf die Müllerdics zugehen<br />2. Idee: Vorher erwähnen, dass man da sowas rausgefunden hat und dann (hoffentlich) keine Provision zahlen müssen. Danach nichts weiter machen.</p><p>In beiden Fällen werde ich nächste Woche versuchen rauszubekommen ob Müllerdics Immobilien wirklich in allen Fällen Verwalter ist.</p><br /><p>Was denkt ihr?</p><p>Danke</p>]]></description>
			<author><![CDATA[dummy@example.com (emmawilson)]]></author>
			<pubDate>Sun, 30 May 2010 09:46:08 +0000</pubDate>
			<guid>http://forum.3v-immobilien.de/topic/199/provision-zurueckverlangen/new/posts/</guid>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[0,27 cent pro qm mehr Miete, als im Mietspiegel steht....]]></title>
			<link>http://forum.3v-immobilien.de/topic/32/027-cent-pro-qm-mehr-miete-als-im-mietspiegel-steht/new/posts/</link>
			<description><![CDATA[<p>Der Vermieter ist der Ansicht, daß Modernisierungsarbeiten im Jahre 1983 + 1992 (Doppelfenster, Sprechanlage, Austausch von Boiler, Badewanne + neuen Balkons) den Preis rechtfertigen würden. Der Rechtsanwalt ist sogar der Meinung, daß das 1953 erbaute Haus durch die Modernisierung in eine andere Bauperiode käme, wo man den Mietpreis um über 70% erhöhen könne. Nach den damaligen Arbeiten wurde die Miete 1983 um 11% und 1992 um 15% erhöht. Der Vermieter bekam 1953 vom Lastenausgleichsamt 3000 DM, da meine Eltern Vertriebene aus Pommern waren. Nun versucht der Vermieter mit allen Mitteln schon seit 30 Jahren, uns aus der Wohnung zu bekommen, damit er die Wohnung mit Heizung versehen kann, um dann mehr Miete zu verlangen. <br />Gibt es da irgendwelche Gesetze, wonach der Vermieter von öffentlich geförderten Wohnungen nicht raussetzen kann, auch wenn die Hypothek inzwischen zurück gezahlt wurde.</p>]]></description>
			<author><![CDATA[dummy@example.com (tammy.231)]]></author>
			<pubDate>Fri, 26 Feb 2010 09:09:57 +0000</pubDate>
			<guid>http://forum.3v-immobilien.de/topic/32/027-cent-pro-qm-mehr-miete-als-im-mietspiegel-steht/new/posts/</guid>
		</item>
	</channel>
</rss>

