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		<title><![CDATA[Forum für Makler, Eigentümer und Interessierte - Mietzahlung nach Verweigerung des Zugangs?]]></title>
		<link>http://forum.3v-immobilien.de/topic/196/mietzahlung-nach-verweigerung-des-zugangs/</link>
		<description><![CDATA[Die neusten Beiträge in Mietzahlung nach Verweigerung des Zugangs?.]]></description>
		<lastBuildDate>Mon, 09 Jan 2012 10:03:57 +0000</lastBuildDate>
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			<title><![CDATA[Re: Mietzahlung nach Verweigerung des Zugangs?]]></title>
			<link>http://forum.3v-immobilien.de/post/846/#p846</link>
			<description><![CDATA[<p>Ich gebe da meiner Vorrednerin Recht. Dem kann ich nur zustimmen. Ist schon etwas blöd gelaufen muss ich zugeben, aber leider passiert sowas viel zu oft und dagegen kann man auch nicht vorgehen. Es sei denn du hast einen gültigen Mietvertrag und kannst diesen dem Vermieter vorzeigen und das damit belegen.</p>]]></description>
			<author><![CDATA[dummy@example.com (honda-zicke)]]></author>
			<pubDate>Mon, 09 Jan 2012 10:03:57 +0000</pubDate>
			<guid>http://forum.3v-immobilien.de/post/846/#p846</guid>
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			<title><![CDATA[Re: Mietzahlung nach Verweigerung des Zugangs?]]></title>
			<link>http://forum.3v-immobilien.de/post/689/#p689</link>
			<description><![CDATA[<p>Ein Miet-Anwendung. Diejenigen, die Wohnungen oder Häuser zu vermieten haben, sind aufgerufen, in Englisch, Vermietern. Es ist möglich, dass der Vermieter oder Eigentümer bittet Sie zum Ausfüllen eines Antragsformulars Vermietung. Dieses Dokument ermöglicht dem Vermieter, um zu überprüfen, dass Sie die Ressourcen, um die Miete zu bezahlen haben. Kein Vermieter wird Sie zum ersten Mal nach Hause zu mieten, ohne das Formular aus.</p><p>Die Miete Antragsformular kann fragen, Ihre Sozialversicherungsnummer und Ihren Rekord von Beschäftigung. Sie können Ihre Permanent Resident Card, wenn Sie nicht ein SSN ausgegeben haben. Man kann übrigens auch das Buch von Ihrem Gehaltsscheck zu überprüfen, dass Sie die Beschäftigung haben. Es ist möglich, dass Sie eine Gebühr, wenn Sie sich bewerben kostenfrei.</p><p>Wenn Sie noch keinen Job, müssen Sie eventuell jemanden, der den Mietvertrag mit Ihnen zu unterzeichnen. Diese Person garantiert die Vereinbarung als Mitunterzeichner. Wenn Sie nicht die Miete zahlen, ist der Mitunterzeichner des Vertrages verpflichtet, es für Sie zu zahlen. Ein guter Freund kann Ihnen helfen, Ihren ersten Mal zu Hause, auch wenn Sie nicht einen Job haben.</p><p>Ein Mietvertrag. Wenn der Vermieter stimmt zu, dass Sie das Haus Anfrage zu mieten, müssen Sie einen Mietvertrag oder einen Vertrag unterschreiben. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages erklären Sie sich mit Ihrer Miete pünktlich zu zahlen und in Ihrem Hause zum ersten Mal für einen bestimmten Zeitraum zu leben. Die meisten dieser Verträge sind gültig für 1 Jahr.<br />----------------------------</p><p><a href="http://www.einfachbilliger.com">Preissuchmaschine</a>, um die beste Angebot.</p>]]></description>
			<author><![CDATA[dummy@example.com (emmawilson)]]></author>
			<pubDate>Sun, 30 May 2010 09:49:09 +0000</pubDate>
			<guid>http://forum.3v-immobilien.de/post/689/#p689</guid>
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			<title><![CDATA[Mietzahlung nach Verweigerung des Zugangs?]]></title>
			<link>http://forum.3v-immobilien.de/post/610/#p610</link>
			<description><![CDATA[<p>Hallo liebe Experten!</p><p>Vor einigen Jahren habe ich eine Garage gemietet. Vor ca. einem halben Jahr brach unvermittelt der Kontakt zum Vermieter ab und vor dem Tor des Garagenhofes wurde das Schloss ausgewechselt. Es stellte sich heraus, dass mein Vermieter nur Pächter und dieser an seinen Verpächter kein Geld mehr gezahlt hat - daher das Schloss.</p><p>Der Verpächter (nicht der Vermieter) war mir so lange unbekannt, weil das Katasteramt über keine aktuellen Daten verfügte. Nun habe ich vor kurzem den Verpächter durch Zufall ausfindig gemacht und ihn zur Herausgabe meiner Sachen bewegen können.</p><p>Den Mietzins zahlte ich bar oder zuletzt per Überweisung an einen Anwalt. Da ich mit dem Vermieter nicht mehr kommunizieren konnte, zahlte ich auch keine Miete mehr - wie auch?</p><p>Nun meine Frage:<br />Kann der Vermieter den Mietzins für die Zeit nachfordern, in der ich keinen Zutritt zu meiner Garage hatte? Für das Schloss vor der Tür habe ich diverse Zeugen, nicht zuletzt den Verpächter.</p><p>Vielen Dank,<br />Thomas.</p>]]></description>
			<author><![CDATA[dummy@example.com (moshkruke)]]></author>
			<pubDate>Wed, 30 Jan 2008 19:36:24 +0000</pubDate>
			<guid>http://forum.3v-immobilien.de/post/610/#p610</guid>
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