Thema: ABC - Karteikarte - Abschlußgebühr
Mit Abschluss eines Bausparvertrages wird eine Abschlussgebühr fällig, deren Höhe sich nach der Bausparsumme richtet. Sie wird in einem Betrag gezahlt oder mit den Sparleistungen verrechnet. Nach Zahlung der Abschlussgebühr gilt der Bausparvertrag als eingelöst. Einzelnde Bausparkassen erheben statt dieser Gebühr eine sogenannte unverzinsliche Einlage, die im Falle des Darlehensverzichts wieder an den Bausparer zurückgezahlt wird.
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Boris Wienke
Immobilienfachwirt
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