Thema: Rückzahlung der Mietkaution

Hallo liebes Forum,
eine kleine Frage bzgl. Mietkaution:

Am 01.05.1005 habe ich meine Geschäftsräume gekündigt. Bei der Abnahme ist alles prima gelaufen - die Hausverwaltung hat die Räume ohne Mängel abgenommen. Allerdings warte ich seit diesem Zeitpunkt auf die Rückzahlung meiner Mietkaution. Die Hausverwaltung hat mir mitgeteilt, dass die Kaution wegen versteckter Mängel 12 Monate zurückgehalten werden kann.

12 Monate erscheinen mir recht lang. Stimmt das? Ist das Usus? Legen die mir einfach eine zu lange Wartefrist auf?

Vielen Dank,
Christian.

http://www.systemweg.de
systemweg Informationstechnik
Marwitzer Str. 46 - 16761 Hennigsdorf

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Re: Rückzahlung der Mietkaution

HI Christian, schwer, schwer. Leider hat der Vermieter tatsächlich Zeit bis zu 6 Monate die Kaution zurückzubehalten. Allerdings gibt es Urteile, die besagen, dass nicht die ganze Summe zurück behalten werden darf. Die Zinsen stehen Dir selbstverständlich bis zum letzten Tag des Einbehalts zu.

Hast Du das schriftlich? Würde ich mir bestätigen lassen. Als Beleg, wenn Du verstehst was ich meine.

Den Einbehalt wegen "versteckter Mängel" halte ich persönlich für bedenklich.

Habe hier mal ein paar Links aufgeführt, die Dir eventuell weiterhelfen können:

http://www.mieterverein-muenchen.de/mie … digung.htm

Hier ist sogar ein Gerichtsurteil genannt.
http://www.gigarecht.de/mietrecht.htm

Das steht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB):
http://dejure.org/gesetze/BGB/551.html

Information zur Kautionsrückzahlung erhältst Du hier.



Aber lass Dir sagen, dass die Uhren bei Gewerbe regelmäßig anders ticken... .

Grüße Boris  big_smile

Übrigens ist der Beitrag hier nicht als Rechtsberatung zu verstehen....  wink

3v-immobilien
Boris Wienke
Immobilienfachwirt
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Re: Rückzahlung der Mietkaution

Hey cool! 8) Vielen Dank. Das werde ich mir mal ansehen.

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Re: Rückzahlung der Mietkaution

hab selbst mehr als 7 monate auf meine miet-kaution gewartet. sauerei. es hiess immer, es könnten ja noch verdeckte mängel auftauchen. das nenne ich mal einen gratis-kredit. :x

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Re: Rückzahlung der Mietkaution

Hey cool! 8) Vielen Dank. Das werde ich mir mal ansehen.

wink Viel Erfolg.

Boris

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Boris Wienke
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Re: Rückzahlung der Mietkaution

hab selbst mehr als 7 monate auf meine miet-kaution gewartet. sauerei. es hiess immer, es könnten ja noch verdeckte mängel auftauchen. das nenne ich mal einen gratis-kredit. :x

Hi, na immerhin erhältst Du die Zinsen für diese Zeit. Leider gibt es einfach zu viele Mieter, die nicht sehr vernünftig sind, aber auch Verwalter.... sad

Grüße Boris  big_smile

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Re: Rückzahlung der Mietkaution

Hallo liebes Forum,
erstmal vielen Dank für die rege Beteiligung an meiner Frage.

Habe mich anhand Eurer Links und Google schlau gemacht und bin zu folgendem Fazit gekommen (ist natürlich keine Rechtsberatung, weil ich kein Jurist bin wink ):

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, nach welcher Zeit eine Mietkaution zurückgezahlt werden muss. Die Gerichte haben Verständnis, dass Vermieter Kautionen aus Sicherheitsgründen zurückhalten. Immerhin können bei der Übergabe der Immobilie Mängel übersehen oder gar mutwillig versteckt worden sein, die es zu kompensieren gilt; dazu ist eine Kaution da.

Die Gerichte halten Fristen von drei bis sechs Monaten für angemessen; in einigen Urteilen werden Vermieter jedoch aufgefordert, nach Ablauf von drei Monaten eine schriftliche Begründung für die Zurückhaltung der Kaution abzugeben. Danach muss der übliche Weg bei Zahlungsverzug gegangen werden: Mahnen, Warten, Klagen. neutral

Allerdings ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution mindestens auf ein Sparbuch mit dreimonatiger Kündigung zu legen, damit dem Mieter keine Schäden entstehen und damit durch Zins und Zinseszins die Sicherheit des Vermieters erhöht wird. Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss der Vermieter dem Mieter die Kaution nebst Zinsen im o. g. Zeitraum zurückzahlen.

Nun meine Frage:
Mein Vermieter hat mir nach etwas mehr als drei Monaten die Kaution zurückgezahlt - allerdings ohne Zinsen. In den Gesetzestexten heißt es immer: "mit den üblichen Zinsen für ein Sparbuch mit dreimonatiger Kündigung". Woher weiß ich denn, was 2004 üblich war bzw. wo kann ich das einsehen, damit ich die Zinsen nachfordern kann.

Vielen Dank,
Christian.

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Re: Rückzahlung der Mietkaution

Hi Christian,

danke für deinen Beitrag. Meines Wissens ist der "übliche Zinssatz" der, den du auch bei einem normalen Sparbuch (Bank, Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist!) erhältst. Das sollten so zwischen 1-1,5% Zinsen sein. Sensationell, oder? Na, denkbar wären auch andere Anlageformen, aber die hätten vertraglich vereinbart werden müssen.

Wenn dein Vermieter eine andere Anlageformen gewählt hat, dann hätte er dir dieses mitteilen müssen, da dir auch die eventuell erzielten höheren Zinsen zustehen:

Siehe mal hier:
http://www.ratgeber-recht24.de/Neues_Mi … ml?kaution

Im übrigen sollte dir die Bank die Zinsbescheinigung geschickt haben. Darauf hast du einen Anspruch. Sollte dies nicht geschehen sein, hast du einen Anspruch beim Vermieter. Da die Zinsen als Einnahmen gelten, müßtest du diese beim Finanzamt angeben!

Es scheint, als ob dir so eine Abrechnung nicht zugegangen ist  sad

Schau auch hier:
http://www.anwalt-im-netz.de/Mietrecht_ … tml#anlage

BGB:
http://dejure.org/gesetze/BGB/551.html

:!: Im übrigen ist das wie immer keine Rechtsberatung  :!:
Tipp: Ich würde den Verwalter nochmals höflich an Abrechnung und Herausgabe der Kaution mit Fristsetzung von 14 Tagen erinnern. Am besten ist eine Briefsendung mit Einschreiben/Rückschein oder aber die persönliche Abgabe unter Beisein eines Zeugen!

Viel Erfolg Boris  big_smile

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Boris Wienke
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Re: Rückzahlung der Mietkaution

Hi Christian,

danke für deinen Beitrag. Meines Wissens ist der "übliche Zinssatz" der, den du auch bei einem normalen Sparbuch (Bank, Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist!) erhältst. Das sollten so zwischen 1-1,5% Zinsen sein. Sensationell, oder? Na, denkbar wären auch andere Anlageformen, aber die hätten vertraglich vereinbart werden müssen.

Wenn dein Vermieter eine andere Anlageformen gewählt hat, dann hätte er dir dieses mitteilen müssen, da dir auch die eventuell erzielten höheren Zinsen zustehen:

Siehe mal hier:
http://www.ratgeber-recht24.de/Neues_Mi … ml?kaution

Im übrigen sollte dir die Bank die Zinsbescheinigung geschickt haben. Darauf hast du einen Anspruch. Sollte dies nicht geschehen sein, hast du einen Anspruch beim Vermieter. Da die Zinsen als Einnahmen gelten, müßtest du diese beim Finanzamt angeben!

Es scheint, als ob dir so eine Abrechnung nicht zugegangen ist  sad

Schau auch hier:
http://www.anwalt-im-netz.de/Mietrecht_ … tml#anlage

BGB:
http://dejure.org/gesetze/BGB/551.html

:!: Im übrigen ist das wie immer keine Rechtsberatung  :!:
Tipp: Ich würde den Verwalter nochmals höflich an Abrechnung und Herausgabe der Kaution mit Fristsetzung von 14 Tagen erinnern. Am besten ist eine Briefsendung mit Einschreiben/Rückschein oder aber die persönliche Abgabe unter Beisein eines Zeugen!

Viel Erfolg Boris  big_smile

Nachtrag: Den Zinssatz kannst du bestimmt bei deiner Bank erfragen. Denke der ist bei allen Instituten gleich  wink

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Boris Wienke
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Re: Rückzahlung der Mietkaution

Hi Christian, hi Boris,

habe heute mal bei der Volksbank nachgefragt wegen der "üblichen Verzinsung". Die Dame antwortete mir, dass man sogar 0,5% Zinsen bekäme...., nach Steuern, Quellensteuer, sagte sie.

Sie hätte wohl aber eines bei der Sparkasse, eingerichtet bzw. die Verwaltung und die Zinsen dort liegen bei 2% p.a. . Die Steuer würde direkt vom Anleger, sprich der Hausverwaltung abgeführt.  :shock: Ob sie dann mehr Zinsen bekommen würde als 0,5 % konnte sie mir schlußendlich auch nicht beantworten... *komisch*

Jetzt sind wir alle genau so schlau wie vorher

lol

Glück auf. Der Brandenburger

Re: Rückzahlung der Mietkaution

Also das finde ich schon ein starkes Stück ... und dass das legal ist ... Ich habe meinem Mieter die Kaution sofort bei Auszug zurück gegeben ... ich will doch niemanden Geld schuldig sein.
Hmmm aber deine Situation ist blöd ... aber du wirst das schon regeln ... Wenn nicht melde dich einfach nochmal

Re: Rückzahlung der Mietkaution

In meinen acht Jahren der Hausverwaltung ich wieder eine volle 100% Anzahlung einige Male. Wenn der Mieter nichts hinter Blättern, die sich als "Müllabfuhr" und ich für jedes Gepäckstück kostenfrei. Die wiederverwendbaren Produkten zu erhalten, "Salvation Army". Viele Male habe ich nicht zurückfordern kann die verlorenen Miete oder die Kosten für Reparaturen.

Preissuchmaschine ist notwendig für die beste dealling.

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Re: Rückzahlung der Mietkaution

Hallo zusammen, :-)


mit der Rückzahlung der Kaution können die sich teilweise sogar bis zu 2 Jahre Zeit lassen. In einer meiner alten Studentenwohnungen habe ich erst nach 1 1/2 Jahren Geld bekommen. Das ist wirklich ärgerlich, denn die Kaution der alten wohnung würde ideal als Puffer für die Kaution der neuen Wohnung passen :-(

Wenn es darum geht, dass die ihr Geld bekommen, dann geht es immer schnell, frei dem Motto "Lieber gestern als heut"... bei der Rückzahlung ist es leider genau anders herum*grml*