Thema: Keller ist kein Wohnraum
gelesen Berliner Morgenpost vom 04.Februar 2006
In Eigentumswohnungsanlagen dürfen Wohnungseigentümer ihre Keller nicht einfach für Wohnzwecke nutzen.
Eine vertraglich festgelegte Nutzungsregelung für Teileigentum im Keller stellt eine "Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter" dar. Eine anderweitige Nutzung ist nur zulässig, wenn alle Eigentümer einverstanden sind, so das Oberlandesgericht Pfalz.
Az. 3 W 196/05
Boris Wienke
Immobilienfachwirt
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