Thema: Gefälschte Belege = Verlust des Versicherungsschutzes

gelesen: Berliner Morgenpost vom 15.März 2006

Urteil, OLG Koblenz, Az 10 U 692/04 : Das Vorlegen gefälschter Belege kostet stets den Versicherungsschutz. Nach Meinung der Richter wird die Versicherung auch dann leistungsfrei, wenn die Fälschung der Geltendmachung an sich berechtigter Forderungen diente und nur erfolgte, um Probleme bei der Anspruchsdurchsetzung zu umgehen!

Der Versicherte ist verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Dazu gehören auch die Originalbelege!


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Boris Wienke
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