Thema: Kautionszahlung nachweisen...

gelesen Berliner Morgenpost vom 18.März 2006

Mieter sollten Kontoauszüge im Zusammenhang mit dem Mietvertrag lange aufheben. Im Streitfall muß der Mieter beweisen, daß er beim Einzug die Kaution wirklich gezahlt hat.

AG Hamburg-Barmbeck, Az. 812 C 322/03

In diesem Fall wollte ein Vermieter die Kaution nicht zahlen (neuer Immobilienerwerber), da diese an den Voreigentümer geflossen ist. Der Mieter legte die Quittung / Kontoauszug vor und gewann vor Gericht. Der Neueigentümer musste dem Mieter die Kaution zurückzahlen.

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Boris Wienke
Immobilienfachwirt
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