Thema: Beschlußfähige Eigentümerversammlung
Die Beschlußfähigkeit einer Eigentümerversammlung muß stehts gewährleistet sein, laut Wohnungseigentumsgesetz.
Mit Urteil des Oberlandesgerichts Köln (Az. 16 Wx 13/02) wird dieses gesetzliche Verlangen bestätigt. In jenem Fall haben Eigentümer die Versammlung ständig verlassen und sind wieder erschienen oder neue Eigentümer sind der Versammlung beigetreten. Der Verwalter hat die Beschlußfähigkeit zwischendurch nicht weiter geprüft. Ein Wohnungseigentümer bestritt die Beschlußfähigkeit. Das OLG Köln bestätigte dies.
Gelesen: Der Tagespsiegel - Immobilien - vom 24.Mai 2006
Boris Wienke
Immobilienfachwirt
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