Thema: Mängelbeseitigung
Hallo, standen die Mängel schon vor dem Einzug fest oder sind diese erst später aufgetreten? Das ist von entscheidener Bedeutung, wer die Mängel zu beseitigen hat.
Gruß Manuela
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Hallo, standen die Mängel schon vor dem Einzug fest oder sind diese erst später aufgetreten? Das ist von entscheidener Bedeutung, wer die Mängel zu beseitigen hat.
Gruß Manuela
Hi, ich glaube, wenn dem Mieter Mängel vor dem Einzug schon bekannt waren, dann ist es wichtig, ob sich der Vermieter verpflichtete diese zu beseitigen oder aber der Mieter die vertragliche Vereinbarung zur Beseitigung übernommen hat!
Hi, ich glaube, wenn dem Mieter Mängel vor dem Einzug schon bekannt waren, dann ist es wichtig, ob sich der Vermieter verpflichtete diese zu beseitigen oder aber der Mieter die vertragliche Vereinbarung zur Beseitigung übernommen hat!
HI Leute...
in jedem Fall ist es wichtig ein Übergabeprotokoll angefertigt zu haben. Daraus geht hervor, welche Mängel vorhanden waren und welche der Vermieter noch beseitigen muß.
Gruß Boris
HI @all, also ich maler meine Wohnung sowie so regelmäßig, dann dürfte es ja wohl bei der Abnahme keine Probs geben....
ulle
Hallo, standen die Mängel schon vor dem Einzug fest oder sind diese erst später aufgetreten? Das ist von entscheidener Bedeutung, wer die Mängel zu beseitigen hat.
Gruß Manuela
Guten Morgen,
das entscheidene ist, wie das Übergabeprotokoll gestaltet ist. Wenn dort beispielsweise steht, dass Mängel übernommen werden oder unter sonstige Vereinbarungen die Behebung notiert wurde, dann bist Du fein raus.
Sonst dient dir das eher als Nachweis, das dort Mängel vorhanden waren. Allerdings kannst Du dann auch keine Mietminderung, deswegen vornehmen.
Andrea
Hi, sagt mal weis jemand, was passiert, wenn ich das Protokoll nicht unterschreiben möchte?
Grüße Ulle
hi leute, habe letztens nen artikel gelesen, dass die reno-fristen nicht gültig sind... , glaube das war ein bgh urteil!?!
kennt das jemand?
nick ![]()
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