Thema: WEG Verwalter - Zustimmungserklärung

Die Zustimmungerklärung im WEG Recht ist ein wichtiges Instrument, die Wohnungseigentümer vor Gefahren durch neue Eigentümer zu schützen.

Der WEG Verwalter hat hier das Recht die Zustimmung aufgrund Verfehlungen (eidesstattliche Versicherung, Haftbefehl, etc.) zuversagen. Allerdings hat die Verwalterzustimmung nicht zu versagen, wenn Gründe beim Alteigentümer liegen.

Die Zustimmungserklärung ist notariell zu beglaubigen.

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Boris Wienke

3v-immobilien
Boris Wienke
Immobilienfachwirt
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