Thema: Nebenkostenabrechnung rechtzeitig dem Mieter zustellen?
Das BGH entschied, dass Nebenkostenabrechnungen rechtzeitig dem Mieter zugestellt werden müssen. Ausrede, das der Postweg länger gedauert hat oder die Abrechnung auf dem Postweg abhanden gekommen ist, sind ab sofort nicht mehr zu verwenden!
Sollte die Abrechnung der Nebenkosten beispielsweise für das Jahr 2008 nicht bis zum 31.12.2009 im Postkasten der Mieter sein, bleibt künftig der Vermieter auf den Kosten sitzen (Nachforderungen).
(AZ: VII ZR 107/09)
Gelesen in Der Welt, Das Grundeigentum
Boris Wienke
Immobilienfachwirt
vermieten - vermitteln - verkaufen