Thema: Mietvertragsklausel verpflichtet Mieter zum Aussenanstrich der Fenster

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, das eine Klausel, die den Mieter verpflichtet seine Fenster auch von Aussen zu streichen nicht zulässig ist.

In dem Fall hatte ein Vermieter die Mieter auf Schadensersatz in Höhe von knapp 9.000,- EUR für die Kosten der Schönheitsreperaturen verklagt. Das Gericht zog § 307 BGB heran (Formularklauseln) und schmetterte die Klage ab.

Das Aktenzeichen lautet (Az: VIII ZR 210/08).

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Boris Wienke
Immobilienfachwirt
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