Thema: Zeitmietverträge! Teure Falle beim Eigentumswohnungskauf
Gelesen: Regional Rundschau vom 11.März 2009 - Teltow - Stahnsdorf - Berlin
Kaufen Sie eine vermietete Eigentumswohnung. Steigen Sie bzw. der Käufer automatisch in bereits vorhandene Mietverträge ein. Die Änderung der Eigentumsverhältnisse haben auf deren Bestand keinen Einfluss. Allerdings sind nach aktuellen Regelungen Zeitmietverträge nur gültig, wenn ein entsprechender Beendigungsgrund im Mietvertrag genannt ist.
Die drei Gründe können sein:
a) Abriss der Immobilie
b) Eigenbedarf
c) Zusammelegung mehrerer Wohnungen
Besitzt der Mieter also einen qualifizierten Zeitmietvertrag, endet dieser nur aus o.g. bzw. ähnlich gerichteten Gründen. Sollte der Erwerber nicht eine der Regelungen anwenden, würde aus dem Zeitmietvertrag automatisch ein unbefristeter Mietvertrag werden.
Folgen: Unter Umständen wird dadurch eine Neuvermietung zu besseren Konditionen verhindert (mehr Mieteinnahme).
Boris Wienke
Immobilienfachwirt
vermieten - vermitteln - verkaufen