Thema: Mieter dürfen nicht eigenmächtig einen Handwerker rufen
Mieter dürfen nicht eigenmöchtig einen Handwerker mit der Reperatur beauftragen. Oftmals haben Verwalter und Eigentümer Rahmenverträge,die die Reperatur günstiger werden lassen, als die Vergabe externer Handwerksbetriebe.
Der Mieter muss dem Vermieter den Mangel immer anzeigen, sonst verliert er sein Recht zur Mietminderung.
Beauftragt der Mieter selbst einen Handwerker kann es schlechtesten Falls dazu kommen, dass der Mieter die Kosten tragen muss( BGH Az. VIII ZR 222/06 ).
Tipp:
1) Mangel schriftlich dem Vermieter per Fax, Email oder Post mitteilen.
2) Hausmeister den Mangel mitteilen und schriftlich bestätigen lassen (Datum nicht vergessen).
3) Nach Fristablauf, Handwerker organisieren.
Boris Wienke
Immobilienfachwirt
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