Thema: Wann eine Selbstauskunft zur Wohnungsbewerung nutzlos ist.
Vermieter versuchen sich so gut es geht gegen Mietnomaden zu schützen. Sie verlangen beispielsweise eine Schufa-Auskunft, Einkommensnachweise, Ausweiskopien, Bürgschaften, eine Mietschuldenfreiheit und zu 99% eine Selbstauskunft.
In der Selbstauskunft werden viele Details über den Mietbewerber erfragt. So muss er beispielsweise sein durchschnittliches Monatseinkommen preis geben, er muss die Ausweisnummer angeben und er muss angeben wie viel er verdient.
Wird die Angabe des Einkommens bei einem Selbständigen nicht belegt und täuscht der Bewerber den Vermieter ein anderes Einkommen als das tatsächliche vor, kann der Vermieter dem Mieter nicht kündigen wegen arglistiger Täuschung, so das Landgericht Potsdam in einem Urteil.
In dem verhandelten Fall, hatte der Mieter die Miete häufig unregelmäßig oder zu spät bezahlt. Der Vermieter fand heraus, dass der Mieter mehrere Versäumnisurteile und Vollstreckungstitel hatte. Die Kündigung wurde vom Gericht versagt, da der Vermieter beweisen müsse, dass der Mieter ein niedrigeres Einkommen habe als in der Auskunft angegeben. Dies kann er jedoch nur, wenn er Einsicht in dessen betriebliche Unterlagen nimmt - was der Vermieter meist nicht kann. Somit ist die Selbstauskunft von Selbständigen für Vermieter ohne Wert.
Boris Wienke
Immobilienfachwirt
vermieten - vermitteln - verkaufen