Thema: Schadensersatz bei falschem Eigenbedarf
Kündigt der Eigentümer einer Eigentumswohnung den Mieter wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf, hat der Mieter Anspruch auf Schadensersatz. Das gilt auch dann, wenn die Kündigung nicht wirksam gewesen war und der Mieter nicht hätte ausziehen müssen.
Urteil: BGH VIII ZR 231/07
In dem verhandelten Fall wurde der seit 1977 in der Wohnung lebenden Mieterin zwei mal wegen Eigenbedarfs gekündigt. In der Kündigung wurde gleichzeitig Räumungsklage und Schadensersatzforderungen angedroht. Letztlich zog die Mieterin 2002 mit einer einvernehmlichen Vereinbarung aus. Anschliessend boten die Eigentümer die Wohnung über einen Makler zum Verkauf an.
Der BGH entschied, dass der Schadensersatz des Mieters nicht dadurch ausgeschlossen werde, wenn sich der Mieter mit dem Vermieter schon auf eine einvernehmliche Beendigung des Mietverhältnisses geeinigt hat. Entscheidend sei dabei nicht, ob der Mieter bereits zur Räumung der Wohnung verpflichtet sei, sondern allein, ob er das Räumungsverlangen materiell für berechtigt halten darf, weil er keinen Anlass hat, an der Richtigkeit der Angaben des Vermieters zum Eigenbedarf zu zweifeln.
gelesen: Berliner Morgenpost
Boris Wienke
Immobilienfachwirt
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