Thema: "Massage-Praxis" kann von Wohnungseigentümern unterbunden werden

OLG Hamburg, Az. 2 Wx 76/08

Der Wert der Wohnungen im Haus werden durch die Vermietung eines Miteigentümers an eine "Massagepraxis zur sexuellen Entspannung" vermindert, so das Oberlandesgericht Hamburg.

In dem verhandelten Fall hatte ein Miteigentümer seine Wohnung an eine Massagepraxis vermietet, die "erotisch sexuelle Massagen" anbot. Ein solcher Betrieb mindere den Verkehrswert und den Mietpreis der übrigen Wohnungen, urteilte das Gericht aus Hamburg.

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Boris Wienke
Immobilienfachwirt
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