Thema: Hausverwalter Tipp: Sicherung von Fremdgeldern

Finanzgeschäfte sollte ein Wohnungsverwalter bzw. ein Eigentümer nicht über ein eigenes Konto führen. Im Fall einer Insolvenz, wäre das Fremdgeld nicht pfändungssicher. Die Gelder der Gemeinschaft sind dann nicht geschützt. Ein offenes Fremdgeldkonto ist die einzige Möglichkeit.

gelesen: Berliner Morgenpost, März 2009

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Boris Wienke
Immobilienfachwirt
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