Thema: Nachteilige Modernisierung müssen Mieter nicht akzeptieren

Landgericht Berlin (Az. 63 S 77/05)

Ein Mieter ist verpflichtet sinnvolle Modernisierungen zuzustimmen. Nachteilige Modernisierungen muss er aber nicht zustimmen (Voraussetzung mehr Nachteile als Vorteile). Sie haben das Recht die Zustimmung zu verweigern.

In dem verhandelten Fall wollte der Vermieter einen zweiten Balkon anbringen. Der Mieter argumentiert, das er bereits einen Balkon hat und in seiner Zweizimmerwohnung mit dem Einbau der neuen Balkontür eine wichtige Stellfläche verloren ginge. Das Landgericht gab ihm Recht.

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Boris Wienke
Immobilienfachwirt
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