Thema: Mieterhöhung nach Modernisierung!
Liebe Leser,
ich habe einen Artikel in der Berliner Morgenpost vom 17.07.2004 gelesen.
Demnach können Mieter einer Wohnungsmodernisierung widersprechen, wenn die Maßnahme und deren Folgen für sie eine unzumutbare Härte darstellen würde.
Aber Achtung, ihr müßt dann eure Einkommensnachweise offen legen und die Gesamtmiete, einschließlich Modernisierungsmieterhöhung muß mind. 1/3 des Gesamtnettoeinkommens überschreiten (leider nicht die Regel).
Landgericht Berlin (Az. 63 S 239/01)
Boris Wienke
Immobilienfachwirt
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