Thema: Provision zurückverlangen

Ich bin gerade auf der Suche nach einer Wohnung. Nun habe ich eine echt super Wohnung gefunden. Die Provision die der Makler haben wir ist jedoch ernorm.

Also habe ich mich mal im Internet schlau gemacht, und folgendes gefunden.
(1) Ein Anspruch auf Entgelt für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Mietverträgen über Wohnräume steht dem Wohnungsvermittler nur zu, wenn infolge seiner Vermittlung oder infolge seines Nachweises ein Mietvertrag zustande kommt.

(2) Ein Anspruch nach Absatz 1 steht dem Wohnungsvermittler nicht zu, wenn
3.  der Mietvertrag über Wohnräume abgeschlossen wird, deren Eigentümer, Verwalter oder Vermieter eine juristische Person ist, an der der Wohnungsvermittler rechtlich oder wirtschaftlich beteiligt ist. Das gleiche gilt, wenn eine natürliche oder juristische Person Eigentümer, Verwalter oder Vermieter von Wohnräumen ist und ihrerseits an einer juristischen Person, die sich als Wohnungsvermittler betätigt, rechtlich oder wirtschaftlich beteiligt ist.
http://www.anwaltonline.com/show.asp?x= … ung/2.html

Also, wenn Makler und Verwalter wirtschaftlich verbunden, darf der Makler keine Provision verlangen.

Mein Fall (Namen geändert):
Petra Müllerdics - Wohnungsvermittlung, die sich aber n scheiß darum kümmert (aber trotzdem Wohnungen anbietet - halt die tolle die ich gefunden hab)
Müllerdics Immobilien (Diese verwaltet Wohnungen von Vermietern)

In allen mir bekannten Fällen tritt die Müllerdics Immobilien als Verwalter der Wohnungen auf die die Petra Müllerdics Wohnungsvermittlung anbietet.
Ich denke, dass man das als wirtschaftlich verbunden bezeichnen darf. Petra Meyerdierks wurde, laut meinem ermessen nur deshalb gegründet, um von den Mieter Provision verlangen zu können. Juristisch zwar getrennt (zumindest habe ich nichts gefunden!) aber wirtschaftlich verbunden.

Es geht um eine Provision von ca. 1000EUR in diesem Fall und 500EUR bei der Wohnung in der ich jetzt wohne (und da man das noch 3 Jahre nachverlangen kann wären das 1,5 TEUR)

Was soll ich tun.

1. Idee: Diesen Mietvertrag abschließen und danach (ggf. mit Anwalt) auf die Müllerdics zugehen
2. Idee: Vorher erwähnen, dass man da sowas rausgefunden hat und dann (hoffentlich) keine Provision zahlen müssen. Danach nichts weiter machen.

In beiden Fällen werde ich nächste Woche versuchen rauszubekommen ob Müllerdics Immobilien wirklich in allen Fällen Verwalter ist.


Was denkt ihr?

Danke

2

Re: Provision zurückverlangen

Hi,

das ist richtig, soweit ich informiert bin, dass eine wirtschaftliche Verbundenheit zwischen Makler und Vermieter nicht bestehen darf, um eine Vermittlungsprovision zu verlangen. Allerdings muss das nachgewiesen werden.

Folgende Fragen könnten dabei behilflich sein:

1) Ist die Telefonnummer oder Faxnummer identisch?
2) Ist die Domain gleich oder die Emailadresse [ beispielsweise schule@xyz.de - Vermieter und hort@xyz.de Makler] ?
3) Sind die Büroanschriften identisch?

Grundsätzlich kann ich Ihnen nur sagen, lassen Sie es, wenn Sie sich eine Menge Arbeit ersparen wollen und lassen Sie es vorallem, wenn Ihnen da etwas "spanisch" vorkommt. Es gibt immer auch andere Angebote.

Viel Erfolg noch bei der Suche,

Ihr 3v-immo Team
Boris Wienke





dot7 schrieb:

Ich bin gerade auf der Suche nach einer Wohnung. Nun habe ich eine echt super Wohnung gefunden. Die Provision die der Makler haben wir ist jedoch ernorm.

Also habe ich mich mal im Internet schlau gemacht, und folgendes gefunden.
(1) Ein Anspruch auf Entgelt für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Mietverträgen über Wohnräume steht dem Wohnungsvermittler nur zu, wenn infolge seiner Vermittlung oder infolge seines Nachweises ein Mietvertrag zustande kommt.

(2) Ein Anspruch nach Absatz 1 steht dem Wohnungsvermittler nicht zu, wenn
3.  der Mietvertrag über Wohnräume abgeschlossen wird, deren Eigentümer, Verwalter oder Vermieter eine juristische Person ist, an der der Wohnungsvermittler rechtlich oder wirtschaftlich beteiligt ist. Das gleiche gilt, wenn eine natürliche oder juristische Person Eigentümer, Verwalter oder Vermieter von Wohnräumen ist und ihrerseits an einer juristischen Person, die sich als Wohnungsvermittler betätigt, rechtlich oder wirtschaftlich beteiligt ist.
http://www.anwaltonline.com/show.asp?x= … ung/2.html

Also, wenn Makler und Verwalter wirtschaftlich verbunden, darf der Makler keine Provision verlangen.

Mein Fall (Namen geändert):
Petra Müllerdics - Wohnungsvermittlung, die sich aber n scheiß darum kümmert (aber trotzdem Wohnungen anbietet - halt die tolle die ich gefunden hab)
Müllerdics Immobilien (Diese verwaltet Wohnungen von Vermietern)

In allen mir bekannten Fällen tritt die Müllerdics Immobilien als Verwalter der Wohnungen auf die die Petra Müllerdics Wohnungsvermittlung anbietet.
Ich denke, dass man das als wirtschaftlich verbunden bezeichnen darf. Petra Meyerdierks wurde, laut meinem ermessen nur deshalb gegründet, um von den Mieter Provision verlangen zu können. Juristisch zwar getrennt (zumindest habe ich nichts gefunden!) aber wirtschaftlich verbunden.

Es geht um eine Provision von ca. 1000EUR in diesem Fall und 500EUR bei der Wohnung in der ich jetzt wohne (und da man das noch 3 Jahre nachverlangen kann wären das 1,5 TEUR)

Was soll ich tun.

1. Idee: Diesen Mietvertrag abschließen und danach (ggf. mit Anwalt) auf die Müllerdics zugehen
2. Idee: Vorher erwähnen, dass man da sowas rausgefunden hat und dann (hoffentlich) keine Provision zahlen müssen. Danach nichts weiter machen.

In beiden Fällen werde ich nächste Woche versuchen rauszubekommen ob Müllerdics Immobilien wirklich in allen Fällen Verwalter ist.


Was denkt ihr?

Danke

3v-immobilien
Boris Wienke
Immobilienfachwirt
vermieten - vermitteln - verkaufen

Re: Provision zurückverlangen

Es gibt viele Optionen, um Hausbesitzer Schwierigkeiten haben die Zahlung ihrer Hypothek. Was sind sie und wie sie funktionieren können für Ihre Situation?

Loan Änderung: Der Darlehensgeber ändert Ihre Darlehensbedingungen entweder durch Senkung Ihres Zinssatzes, die Ihren festen Zinssatz, wenn Sie in einer Hypothek mit veränderlichem Zinssatz (ARM) sind, oder Verlängerung Ihres Darlehens Länge von 30 Jahren um 40 Jahre. Das Ziel ist, Ihre monatliche Zahlung auf 31% des Bruttoeinkommens (vor Steuern) monatliches Einkommen erhalten. Um mit dieser Aufforderung Ihren Kreditgeber und sie bitten, zu prüfen, Ihre für die HAMP (Home Affordable Modification Program). Dies funktioniert am besten, wenn Sie derzeit in einigen Kapazität eingesetzt werden.

Nachsicht: Ein Kreditgeber nimmt, was überfällig ist einschließlich Gebühren und teilt ihn in kleinere Zahlungen über mehrere Monate, um Ihnen aufzuholen. Sorgfältige-Sie noch zu Ihrem regelmäßigen Hypothek Zahlung am Anfang dieses zu machen. Dies ist vor allem für diejenigen mit kurzfristigen Verlust der Arbeit oder kurzfristige Erkrankung, die hinter mir kamen, sind aber jetzt aufholen können oder werden in naher Zukunft sein. Um mit dieser Option rufen Sie Ihren Kreditgeber und sie wissen lassen, Ihre Situation aber achten Sie darauf, die Zahlung zu leisten PLUS Ihre regelmäßigen monatlichen Zahlung.

Short Sale: Verkaufen Sie Ihr Haus mit einem Agenten, obwohl Sie mehr darüber, dass derzeit wert ist, zu verdanken haben. Der Darlehensgeber zahlt Provisionen der Agenten und die Bank ist, den Verkaufspreis zu genehmigen. Sie müssen in der Lage sein 3 Dinge zeigen: Sie haben kein Vermögen (abgesehen von einem 401K), haben Sie eine Not, und du bist spät auf Ihrer Hypothek oder du wirst bald spät, wenn Sie nicht verkaufen werden. Eine Härte kann Krankheit, Tod von geliebten Menschen, Scheidung, Arbeitslosigkeit, die Zahlung zu erhöhen (wegen ARM), extreme Verschuldung, die Übertragung von Beschäftigung. Hinweis: Einige Kreditgeber wie man durch das Darlehen Änderung Prozess zuerst Die neue HAFA Programm gehen soll im April 2010 beginnen.

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Zuletzt bearbeitet von emmawilson (30.05.2010 10:46:35)