Thema: RW - Karteikarte - Bilanzveränderungen
Rechnungswesen:
Gestaltungsmöglichkeiten in der Bilanz
- Niederstwertprinzip im Anlagevermögen
= außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlicher Wertminderung;
Bsp: Buchwert eines Grundstücks liegt über dem Verkehrswert -> dann
außerplanmäßige Abschreibung bis zum Verkehrswert (§ 253 HGB)
- Außerplanmäßige Abschreibung beim Anlagevermögen beibehalten
= wenn die AHK steigen (o.g. Beispiel) -> dann
Zuschreibung bis AHK oder Beibehaltung der Abschreibung (§ 254 HGB)
- Einzelkosten, angemessene Teile der Gemeinkosten und Werteverzehr des AV
= Bsp: selbst erstellte Anlagen, Einbeziehung der Gemeinkosten,
wenn FGK Zuschlag (§ 255 HGB)
- abnutzbare Gegenstände des AV
= Abschreibungen gemäß der planmäßigen Nutzungsdauer der Vermögens-
gegenstände (§ 253 HGB)
auch
höhere Abschreibungen, wenn steuerrechtlich zulässig (§ 254 HGB)
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