Thema: Aufteilungsplan - Nummerierung auch für Nebenräume
Nach § 7 WEG muß für die Eintragung ins Wohnungsgrundbuch das Sondereigentum mit der jeweils gleichen Nummer im Aufteilungsplan gekennzeichnet sein. Das gilt auch für Nebenräume.
Fall: Dem Grundbuchamt wurden zwei Pläne eingereicht. Numeriert war im Grundriß Dachgeschoß die Terrasse; ein kleiner Raum unterhalb einer Treppe jedoch nicht. Diese Treppe führte weiter nach oben zu einem Sonndendeck, das ebenfalls numeriert war. Die aufdiesem Plan erkennbare Dachterasse war jedoch nicht numeriert. Das Grundbuchamt beanstandete die fehlende Kennzeichnung.
Urteil: Das Landgericht stellte fest, daß die fehlende Kennzeichnung in dem Plan Dachaufsicht für die Terasse unschädlich sei, da ja schließlich im Grundriß Dachgeschoß die Terasse numeriert sei. Die Dachaufsicht diene allen zur zusätzlichen Kennzeichnung für das Sonnendeck. Der als Lager gekennzeichnete Abstellraum müsse jedoch numeriert werden, da jeder Einzelraum mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen sei.
LG Berlin- 4.2.2003 - 86 T 705 und 709 - 719/02 , 302 - 319/03
Boris Wienke
Immobilienfachwirt
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