Thema: Mietschuldenfreiheit, was ist das?

Lassen Sie sich von Ihren aktuellen Vermieter eine Bescheinigung ausstellen, dass Sie mit der Zahlung des Mietzinses nicht im Rückstand sind (Mietschuldenfreiheit).

Das 

- kann ein Schreiben von Ihrem Hausverwalter / Vermieter sein, dass Sie keine Mietrückstände haben;

- kann ein Kontoauszug Ihrer Mietzahlungen vom Hausverwalter / Vermieter sein;

- können Ihre Kontoauszüge der letzten sechs Monate, aus denen Ihre Mietzahlungen hervorgeht:

Haben Sie dazu noch Fragen?
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Boris Wienke
Immobilienfachwirt
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