Hi Bella, wie war die Resonanz? Hattest Du Erfolg beim Verkauf Deiner Hefte?

Grüße Boris

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(2 Antworten, geschrieben in Mietzahlung)

tolle Grafik

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(4 Antworten, geschrieben in Kaufen)

sara.michel schrieb:

Im Internet suchen einfach zu viele nach Immobilien. Häufig muss man sich dann gegen 20 Konkurrenten durchsetzen, wenn es um günstige Immobilien in attraktiven Lagen geht. Man sollte auf jeden Fall auch andere Wege ausprobieren. Es macht manchmal auch Sinn in lokalen Zeitungen selbst Anzeigen zu schalten und zu beschreiben was genau man sucht.

Ja, das ist eine gute Idee. Es gibt mittlerweile einige regionale Internetportale. Dort können sowohl Gesuche, wie auch Angebote oftmals kostenlos inseriert werden.

Tipp: QUOKA http://www.quoka.de .

Viel Erfolg, Boris

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(7 Antworten, geschrieben in Mängel und Reparaturen)

Baggerfan schrieb:

Also bei starkem Schimmelbefall kann eine Wohnung definitiv nicht mehr bewohnbar sein.

Die Schimmelsporen, welche permanent verbreitet werden, sind alles andere als gesund und sind
schädlich für den gesamten Organismus.
Da muss in der Regel ein Profi ran, der das Ganze beseitigt.

Mit ein bisschen Lüften kommt man da nämlich nicht allzuweit.


Das sehen wir auch so.

Eine Kundin von uns hatte zu hohe Heizkosten. Ihre Hausverwaltung veranlasste eine Messung und kam zum Schluß, das sie mit einem geänderten Lüftungsverhalten die Heizung weniger benutzen müssten. Die Wohnung wäre in etwa gleich warm, aber der Verbrauch würde sinken.

Ergebnis: Der Heizkostenverbrauch ist zwar gesunken, dafür haben sich in verschiedenen Ecken der Wohnung Schimmelpilze gebildet...

Folge: Die Kundin hat die Miete gekürzt. Die Verwaltung versucht nun die Schimmelbildung auf das falsche Lüftungsverhalten der Mieterin abzuwältzen....

Boris

Wir möchten feststellen, in welchen Bereichen - Einkauf oder Verkauf - für Immobilienmakler das stärkere Interesse an Praxistipps und neue Strategien besteht. In dieser Richtung wollen wir unser Angebot weiter spezialiseren. Wir gehen davon aus, dass im Einkauf der größte Bedarf besteht, ist er doch die Schlüsselposition im Immobiliengeschäft. Geplant ist unter anderem ein eBook zu diesem Thema. Weitere Informationen über uns finden Sie unter www.mennel-immocoach.at. Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns recht herzlich.

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(2 Antworten, geschrieben in Kaufen)

Hallo,

gern promoten wir das Emsland ;-)

Grüße aus Berlin


www.3v-immobilien.de
... erfrischend anders!

unzufrieden schrieb:

Hallo,

Ich muss meinem Frust auch mal Luft machen. Im Dezember wurde diese Thema unter http://whocallsme.com/Phone-Number.aspx/06994945910/39 diskutiert. Mein Wunsch wäre es, dass sich die Behörden die beteiligen Personen genauer unter die Lupe nehmen. Es kann nicht sein, das studierte Betriebswirte Firmen in die Insolvenz schicken, nur um möglichst viel Gewinn aus den Transaktionen und sich außerdem aus der Verantwortung ziehen zu können.
Wenn ein Person schon mehrmals negativ aufgefallen ist, sollte es ihm untersagt sein, Geschäftsführer eines deutschen Unternehmens zu werden. Ich kann nicht verstehen, dass Anwälte nicht dagegen vorgehen wollen oder können. Warum interessiert dies die Staatsanwaltschaft nicht?

Zu meiner Geschichte:
2004 hat mir die Unternehmensberatungsfirma "IW Institut für Wirtschaft Frankfurt am Main" ein Angebot für eine Wohnung in Leipzig gemacht. Der Meinung war ich auf jedenfalls. Als ich von der Verkaufsentscheidung zurücktreten wollte - ich hatte dann doch Bedenken wegen der Immobilie und der Beratung. Ich war dann beim Anwalt. Der hat das Schriftstück geprüft: Ich kann nicht zurücktreten. Das Dokument war so verfasst, dass ich Capital Concept ein Angebot gemacht hätte. Ich wäre also daran gebunden. Die Firma hätte die Möglichkeit, das Angebot zurückzuziehen. Aber warum sollte sie? Dies hatte mit der Notar damals nicht erläutert.
Auch der Notar war ein Grund, warum ich Bedenken hatte. Die Unterzeichnung war in eine Nacht-und-Nebel-Aktion. Nach der Arbeit war ich bei der Beratungsfirma. Er hat mir das Finanzierungskonzept noch einmal erklärt und dann sind wir abends noch beim Notar gewesen. Es hätte mich abschrecken sollen, dass ein Notar so spät abends noch arbeitet und die Dokumente schon fertig waren.
Alle stecken unter einer Decke. Dass sie kein schlechtes Gewissen haben, kann ich nicht nachvollziehen. Warum wird diese Wirtschaftskriminalität nicht von der Staatsanwaltschaft untersucht? Weil sie überall vorkommt - nichts besonderes ist.

Ich war dann im Firmensitz in Mannheim (alle Firmen sind im Umkreis von Mannheim und Bürstadt ansässig - klar, wenn Hr. Bernd Benz von diesen Firmen auch der Geschäftsführer ist). Vor der Haustür stand da erst mal ein Porsche und als Gebäude hatten sie sich natürlich auch ein alte Villa ausgesucht.
=> ach ja, da fällt mir ein, der Berater von IW hatte auch eine BMW Z3 oder Z4 vor der Haustüre stehen.
Ich wollte mich mit Hr. Benz treffen, dass wir uns noch einigen können. Er kreuzt mit seinem Anwalt und noch einen Kollegen Hr. Leisner auf. Einer gegen drei. Er meinte, klar kann ich von Kaufvertrag zurücktreten. Ich muss nur die Kosten von 20.000,-EUR tragen. Ist dies nicht nett vom ihm? Nur verraten, wie er auf diese utopische Summe kommt, wollte er mir nicht verraten.
=> jetzt ist mir die Summe klar: die verminderte Abschreibung musste er mit einrechnen. Damals ist ja jeder (außer Hr. Benz wußte damals schon ganz sicher, dass das Finanzamt dies nicht anerkennen wird) noch von der Sonderabschreibung überzeugt.
D.h. entweder versteht er sein Handwerk nicht (als Betriebswirt sollte er sich recht gut im Steuergesetz auskennen) oder er ist so kriminell.
=> nach meinen Rechtsempfinden dürfte er nie wieder Geschäftsführer einer Firma werden (auch nicht seine Frau, Kinder, Tante). Hr. Benz ist jetzt bestimmt bettelarm. Sein Neffe in der Schweiz aber mehrfacher Millionär. Er wäre so ein Kandidat für die Steuerprüfung - er wird garantiert auch auf der Schweiz-Steuer-CD erwähnt.

Dass die GMAC RFC Bank GmbH da auch mit drinsteckt, ist auch unbestreitbar. Keine seriöse Bank wollte mir zu der Zeit die Immobilie zu 100% (bzw. 90% - abzüglich der Sofortkosten, wie Notargebühren - für diesen Teil wollte die GMAC RFC Bank GmbH einen getrennten Kredit mit viel höheren Zinssatz) finanzieren.
Die Kreditabwicklung über die Capital Concept ist auch nicht richtig verlaufen - Hr. Benz wollte mir den Differenzbetrag von 1096,-EUR ausbezahlen. Jahrelang bin ich ihm hinterhergelaufen. Keinen Cent hat er überwiesen.

Die Abwicklung der Vermietung über einen Mietpool fand ich damals eine gute Idee.
Die Abrechnung wird dadurch aber sehr unübersichtlich. Einmal habe ich die Abrechnungsprüfung durchgeführt - in zwei Stunden ist kein Mensch in der Lage, alle Rechnungen und Überweisungen zu prüfen und nachzuvollziehen.
Die überwiesenen Beträge schwanken monatlich sehr stark. Einmal habe ca. 330,-EUR erhalten, aber auch weniger als 170,-EUR. Keine Erläuterung: warum. keiner weiß, was der monatliche Betrag wäre, wenn alle Zahlungen pünktlich und vollständig bezahlt würden. Man hört ja auch in den Medien, dass die Verwaltungsgesellschaften fehlerhafte Abrechnungen durchführen. Gehört H+B Hausverwaltung auch dazu?

Die Finanzierungsberechnung vom Angebot passt deshalb hinten und vorne nicht. Sie hatten damals in den ersten Jahres ein positives Ergebnis ausgerechnet (-> natürlich um Käufer anzulocken).
2008 habe ich einen Brief vom Finanzamt erhalten: bei der Außenprüfung wurde festgestellt, dass Absetzung nach §7i nicht korrekt ist. Schön vom Finanzamt, dass sie dies schon nach 4 Jahren erfahren haben. Deshalb durfte ich nun sofort ca. 18.000,-EUR Steuern nachzahlen.
=> aber nach vier Jahren regt man sich darüber auch nicht mehr auf. Gut, dass man wenigstens eine Familie hat, die zusammenhält. Wie soll ich dies sonst bezahlen, das Finanzamt möchte das Geld sofort und ein weiterer Kredit ist nicht machbar.

Die Verjährungsfrist der Baumaßnahmen ist nun auch schon vorbei. Vom Verwalter könnte man erwarten, dass er die Besitzer darauf hinweißt. Da es die gleiche Person ist wie der Bauträger, verschweigt er dies natürlich. Man hat aber auch keine Möglichkeit. Die Wohnung ist zu weit entfernt, man hat keinen Zutritt zu der Wohnung, oder eine Telefonnummer des Mieters. Den Hausmeister kann man auch nicht fragen, weil er auch in der Unternehmensgruppe mit drin steckt.
Ich habe also keine Ahnung, ob am Gebäude/an der Wohnung Mängel aufgetaucht sind.

Mittlerweile hat die Unternehmengruppe, die jetzt wohl Heritus heißt, Insolvenz angemeldet. http://www.hee-rechtsanwaelte.de/arbeit … lvent.html Deshalb macht aus meiner Sicht nun eine weitere Klage keinen Sinn, da von denen kein Geld mehr zu holen ist, bzw. das Geld "verlorengegangen" ist.
Dies kann nach ethischen Gesichtpunkten nicht richtig sein. Da kann ich die heutige Menschheit nicht verstehen, wie sie der Meinung sein kann, dass der Kapitalismus die einzig wahre Wirtschaftsform ist: Wenige bereichern sich an vielen anderen und behalten den Gewinn für sich selbst. Warum sollte eine einzelne Person Millionen oder Milliarden besitzen? Ist sie nicht verpflichtet, den Gewinn in der Firma zu belassen, für neue Investitionen und als Rücklagen? Oder wenn der Gewinn so hoch ist, sollte man dann nicht die Verkaufspreise verringern?

D.h. folgende Dinge waren nicht ok:
- Verkaufsgespräche mangelhaft
- Notar hat das Dokument nicht wie beschrieben erläutert
- keine Abschreibung nach §7i
- Rendite nicht wie kalkuliert

Klar, dass dies auch gesundheitliche und seelische Folgen hat. Ich hoffe so sehr, dass diese Leute zur Rechenschaft gezogen werden - wie und von wem auch immer.

Wenn Rechtsstreite nicht Geld, Zeit und Nerven kosten würden, würde ich jeden Einzelnen und jede Firma verklagen. Ich habe besseres zu tun, als mich noch weiter mit diesem Gesindel herumzuschlagen.
=> wenn ich christlich wäre, würde ich sagen: Sie werden auf jeden Fall in der Hölle schmoren. Ich wünsche Ihnen eine schöne Ewigkeit.

Ich wünsche mir viel Resonanz auf diesen Beitrag. Ich hoffe, dass sich viele Leute melden, die gleiche oder ähnliche Erfahrungen mit den beteiligten Unternehmen gemacht haben.
=> Vielleicht reagiert die Polizei/Staatsanwaltschaft dann.

Sven


Hi Sven,

einen ähnlichen Fall haben wir gerade übernommen. Die Käufer sind förmlich über den Tisch gezogen worden. Klassischer Fall von Hypovereinsbank-Investment-Berater....

Das kann man sich zwar auch nicht immer vorstellen, aber es funktioniert offensichtlich. Leider gehen die Menschen oftmals zu sorglos mit Unterschriften um.

Vielleicht sollte man sich einfach auch mal wieder ein wenig mehr Zeit lassen.

In unserem Fall, haben die Käufer plötzlich bei einem Notar gesessen... Hmm, plötzlich?!?! Das können wir gar nicht recht glauben...

Aber nun gut. Es war halt so. Man muss halt in fast jeder Lebenslage aufpassen, das man nicht "über das Ohr gehauen" wird.

Beste Grüße

B. Wienke

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(11 Antworten, geschrieben in Mietzahlung)

Ja, gerade in Zeiten des Wechsels und des Umbruchs ist morgen meist nichts mehr wie heute.

Aus meiner Sicht sollte es reichen, wenn der Vermieter Einkommensnachweise , die Ausweiskopien und eine Mietschuldenfreiheit vorlegt.

Das sollte genügen. Vorausgesetzt Mieter können schneller aus der Wohnung gesetzt bzw. rausgeklagt werden. Denn dann ist hier in Deutschland das Hauptproblem. Wenn ich erst ein bis anderthalb Jahre brauche um meinen Mieter aus der Wohnung zu bekommen, sitze ich auf den Kosten. Und die sind nicht zu unterschätzen.

Boris ;-)

tammy.231 schrieb:

Im Internet gibt es mehrere gute Seiten zu diesem Thema.  Wobei man natürlich vorsichtig sein muss, denn eine Online-Bewertung ist nicht mit der eines Gutachters vor Ort zu vergleichen, denn der hat natürlich viel mehr Kenntnis über das Objekt. Ich finde, diese Möglichkeit zur Immobilienbewertung ganz nützlich und hilfreich. Zumindest sollte man, wenn man online bewertet, mehrere Quellen zurate ziehen, um ein Gefühl für den preislichen Rahmen der Immobilie zu bekommen.

Hi, ja dem stimme ich zu. Gleiches gilt auch für "echte" Sachverständige. Selbst bei vereidigten Sachverständigern kommen teilweise unterschiedliche Ergebnisse zu Tage.

Ich denke am besten ist ein Mix aus:

a) Ein oder zwei Onlinebewertungen
b) Ein Sachverständigengutachten eines vereidigten Gutachters (i.d.R. kostenintensiv)
c) Ein Markttest, durch ein Online-Inserat bei ImmobilienScout
d) Auswertungen anderer Immobilien im näheren Umkreis mit ähnlichen Voraussetzungen (Größe, Etage, Lage, Ausstattung)

Das Ergebnis sollte am besten passen.


B.Wienke

Landgericht Berlin (Az. 63 S 77/05)

Ein Mieter ist verpflichtet sinnvolle Modernisierungen zuzustimmen. Nachteilige Modernisierungen muss er aber nicht zustimmen (Voraussetzung mehr Nachteile als Vorteile). Sie haben das Recht die Zustimmung zu verweigern.

In dem verhandelten Fall wollte der Vermieter einen zweiten Balkon anbringen. Der Mieter argumentiert, das er bereits einen Balkon hat und in seiner Zweizimmerwohnung mit dem Einbau der neuen Balkontür eine wichtige Stellfläche verloren ginge. Das Landgericht gab ihm Recht.

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(0 Antworten, geschrieben in Immobilien-Tipps)

Vermieter dürfen Hundehaltern die Erlaubnis zur Hundehaltung auch wieder entziehen, wenn dieses Tier andere Mieter im Haus immer wieder stört.

Verunreinigt der Hund wiederholt das Treppenhaus oder dringt in fremde Wohnungen ein, kann der Vermieter die Abschaffung des strörenden Hundes verlangen.

Bellt der Hund langanhaltend und regelmäßig, können die Nachbarmieter die Miete mindern (AG 49 C 165/05). Auch das ist für den Vermieter mehr als unangenehm.

Urteile:
LG Krefeld (Az.2S 89/969
LG Nürnberg (Az. 7S 3264/90)

Finanzgeschäfte sollte ein Wohnungsverwalter bzw. ein Eigentümer nicht über ein eigenes Konto führen. Im Fall einer Insolvenz, wäre das Fremdgeld nicht pfändungssicher. Die Gelder der Gemeinschaft sind dann nicht geschützt. Ein offenes Fremdgeldkonto ist die einzige Möglichkeit.

gelesen: Berliner Morgenpost, März 2009

OLG Hamburg, Az. 2 Wx 76/08

Der Wert der Wohnungen im Haus werden durch die Vermietung eines Miteigentümers an eine "Massagepraxis zur sexuellen Entspannung" vermindert, so das Oberlandesgericht Hamburg.

In dem verhandelten Fall hatte ein Miteigentümer seine Wohnung an eine Massagepraxis vermietet, die "erotisch sexuelle Massagen" anbot. Ein solcher Betrieb mindere den Verkehrswert und den Mietpreis der übrigen Wohnungen, urteilte das Gericht aus Hamburg.

Kündigt der Eigentümer einer Eigentumswohnung den Mieter wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf, hat der Mieter Anspruch auf Schadensersatz. Das gilt auch dann, wenn die Kündigung nicht wirksam gewesen war und der Mieter nicht hätte ausziehen müssen.

Urteil: BGH VIII ZR 231/07

In dem verhandelten Fall wurde der seit 1977 in der Wohnung lebenden Mieterin zwei mal wegen Eigenbedarfs gekündigt. In der Kündigung wurde gleichzeitig Räumungsklage und Schadensersatzforderungen angedroht. Letztlich zog die Mieterin 2002 mit einer einvernehmlichen Vereinbarung aus. Anschliessend boten die Eigentümer die Wohnung über einen Makler zum Verkauf an.

Der BGH entschied, dass der Schadensersatz des Mieters nicht dadurch ausgeschlossen werde, wenn sich der Mieter mit dem Vermieter schon auf eine einvernehmliche Beendigung des Mietverhältnisses geeinigt hat. Entscheidend sei dabei nicht, ob der Mieter bereits zur Räumung der Wohnung verpflichtet sei, sondern allein, ob er das Räumungsverlangen materiell für berechtigt halten darf, weil er keinen Anlass hat, an der Richtigkeit der Angaben des Vermieters zum Eigenbedarf zu zweifeln.

gelesen: Berliner Morgenpost

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(0 Antworten, geschrieben in Immobilien-Tipps)

Laut BGH / Bundesgerichtshof muss der Mieter eine bauliche Maßnahme dulden, die aufgrund einer behördlichen Anordnung oder rechtlichen Verpflichtung in der Wohnung durchgeführt wird ( Az. VIII ZR 110/08 ).

Im dem verhandelten Fall mußte die Vermieterin laut Umweltamt die veralteten Gasenzelöfen gegen eine neue Zentralheizung austauschen (Einhaltung der Abgasgrenzwerte). Die Mieterin versuchte diese Modernisierung und damit die Erhöhung der Miete zu verhindern. Ohne Erfolg.


gelesen: Berliner Kurier, März 2009

Vermieter versuchen sich so gut es geht gegen Mietnomaden zu schützen. Sie verlangen beispielsweise eine Schufa-Auskunft, Einkommensnachweise, Ausweiskopien, Bürgschaften, eine Mietschuldenfreiheit und zu 99% eine Selbstauskunft.

In der Selbstauskunft werden viele Details über den Mietbewerber erfragt. So muss er beispielsweise sein durchschnittliches Monatseinkommen preis geben, er muss die Ausweisnummer angeben und er muss angeben wie viel er verdient.

Wird die Angabe des Einkommens bei einem Selbständigen nicht belegt und täuscht der Bewerber den Vermieter ein anderes Einkommen als das tatsächliche vor, kann der Vermieter dem Mieter nicht kündigen wegen arglistiger Täuschung, so das Landgericht Potsdam in einem Urteil.

In dem verhandelten Fall, hatte der Mieter die Miete häufig unregelmäßig oder zu spät bezahlt. Der Vermieter fand heraus, dass der Mieter mehrere Versäumnisurteile und Vollstreckungstitel hatte. Die Kündigung wurde vom Gericht versagt, da der Vermieter beweisen müsse, dass der Mieter ein niedrigeres Einkommen habe als in der Auskunft angegeben. Dies kann er jedoch nur, wenn er Einsicht in dessen betriebliche Unterlagen nimmt - was der Vermieter meist nicht kann. Somit ist die Selbstauskunft von Selbständigen für Vermieter ohne Wert.

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(0 Antworten, geschrieben in Immobilien-Tipps)

Eine Vorabnahme beim Auszug ist immer hilfreich. Dabei handelt es sich um eine gemeinsame Begehung der Wohnung duch den Mieter und dem Vermieter einige Zeit vor dem Mietende.

In diesem Termin erhalten Sie Informationen welche Vorstellungen der Vermieter bzw. Mieter im Hinblick auf Renovierungen hat.

In jedem Fall sollten Sie die Vorabnahme protokollieren lassen. Was soll und was muss noch gemacht werden. Dieses Protokoll erhalten in jedem Fall beide Parteien in Kopie. So kann sich jeder darauf einstellen und die Endabnahme kann fristgerecht erfolgen.

Weitere Tipps: www.3v-immobilien.de


B.Wienke

Anwohner von Gotteshäusern müssen das Läuten von Kirchenglocken dulden. Auch wenn der zulässige Lärmpegel überschritten wird.

Das sakrale Läuten bei Messen, Hochzeits- oder Trauerfeiern sowie an hohen kircchlichen Feiertagen sei durch das "verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen " und durch den Schutz freier Religionsausübung priveligiert, so das Verwaltungsgericht Arnsberg in einer Entscheidung ( Az. 7K 2661/06).

Mieter dürfen nicht eigenmöchtig einen Handwerker mit der Reperatur beauftragen. Oftmals haben Verwalter und Eigentümer Rahmenverträge,die die Reperatur günstiger werden lassen, als die Vergabe externer Handwerksbetriebe.

Der Mieter muss dem Vermieter den Mangel immer anzeigen, sonst verliert er sein Recht zur Mietminderung.

Beauftragt der Mieter selbst einen Handwerker kann es schlechtesten Falls dazu kommen, dass der Mieter die Kosten tragen muss( BGH Az. VIII ZR 222/06 ).

Tipp:

1) Mangel schriftlich dem Vermieter per Fax, Email oder Post mitteilen.
2) Hausmeister den Mangel mitteilen und schriftlich bestätigen lassen (Datum nicht vergessen).
3) Nach Fristablauf, Handwerker organisieren.

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(0 Antworten, geschrieben in Immobilien-Tipps)

Wann ist die Provision für einen Immobilienmakler zurück zu zahlen?

Die Provision für die Vermittlung von Mietwohnungen darf maximal zwei Kaltmieten für den Mieter betragen (+ gesetzliche Mehrwertsteuer). Das ist im Wohnungsvermittlungsgesetz geregelt. Im §2 finden Sie die Regelungen wann überhaupt eine Provision für den Mieter fällig wird:

http://www.gesetze-im-internet.de/wovermrg/__2.html

Es darf keine Provision für den Mieter verlangt werden, wenn der Vermieter auch der Makler ist, oder verwandtschaftliche Verhältnisse bestehen. Es darf darüber hinaus keine Provision vom Mieter verlangt werden, wenn es sich um die Fortführung eines bestehenden Mietverhältnisses handelt.

Eine Vereinbarung darüberhinaus mit dem Vermieter spielt hierbei keine Rolle. Im Wohnungsvermittlungsgesetz werden insbesondere die Belange der Interessenten geregelt.

Heutzutage bekommen viele Immobilienmakler bereits eine sogenannte Innenprovision vom Vermieter bezahlt. Damit hat der Mieter keine zusätzlichen Kosten.

Ist eine Vermietung für den Mieter provisionspflichtig muss der Immobilienmakler besonders darauf hinweisen. Das kann im Maklerauftrag geschehen, im Internet, durch die Zustellung eines Exposess oder aber auch durch den Emailverkehr.

Tipp: Hier ist besondere Vorsicht geboten. Und zwar sowohl für den Mieter wie auch für den Immobilienmakler. Oftmals versuchen Mieter sich um die Vermittlungsprovision zu bringen, so nach dem Motto sie hätten das nicht gewusst. Für den Immobilienmakler ist es immer besser mit dem Vertragsschluss die Vermittlungsprovision zu kassieren. Da Mieter oftmals, jedenfalls hier in Berlin ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.

Für weitere Fragen steht Ihnen gern Boris Wienke unter

http://www.3v-immobilien.de/kontakt.html

zur Verfügung.

Hallo Dirk,

da habe ich schon besserer Bewertungmethoden gesehen. Schau mal unter www.Immowert.de nach. So als erster Anhaltspunkt ist das eine schöne Sache. Für nur 39,- EUR kann man nicht meckern.

Beste Grüße Boris

Gelesen: Regional Rundschau vom 11.März 2009 - Teltow - Stahnsdorf - Berlin

Kaufen Sie eine vermietete Eigentumswohnung. Steigen Sie bzw. der Käufer automatisch in bereits vorhandene Mietverträge ein. Die Änderung der Eigentumsverhältnisse haben auf deren Bestand keinen Einfluss. Allerdings sind nach aktuellen Regelungen Zeitmietverträge nur gültig, wenn ein entsprechender Beendigungsgrund im Mietvertrag genannt ist.

Die drei Gründe können sein:
a) Abriss der Immobilie
b) Eigenbedarf
c) Zusammelegung mehrerer Wohnungen

Besitzt der Mieter also einen qualifizierten Zeitmietvertrag, endet dieser nur aus o.g. bzw. ähnlich gerichteten Gründen. Sollte der Erwerber nicht eine der Regelungen anwenden, würde aus dem Zeitmietvertrag automatisch ein unbefristeter Mietvertrag werden.

Folgen: Unter Umständen wird dadurch eine Neuvermietung zu besseren Konditionen verhindert (mehr Mieteinnahme).

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, das eine Klausel, die den Mieter verpflichtet seine Fenster auch von Aussen zu streichen nicht zulässig ist.

In dem Fall hatte ein Vermieter die Mieter auf Schadensersatz in Höhe von knapp 9.000,- EUR für die Kosten der Schönheitsreperaturen verklagt. Das Gericht zog § 307 BGB heran (Formularklauseln) und schmetterte die Klage ab.

Das Aktenzeichen lautet (Az: VIII ZR 210/08).

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(9 Antworten, geschrieben in Kaufen)

housemaster schrieb:

Das Portal kenne ich nicht, Anzeigen suche ich mir aber lieber selber aus. Was ich Euch aber empfehlen kann ist folgende Seite:

http://www.meineimmobilie.de/finanzieren/

Die Seite enthält viele Tipps & Tricks rund ums Haus/ Wohnung finanzieren. Hoffentlich hilft es jemanden auch weiter. Mir hat es geholfen eine Übersicht zu bekommen bevor ich mein Baukredit aufnahm.
Viel Spass & viel Glück bei der Suche wink

Gruss vom HouseMaster

Hallo HouseMaster,

eine gute Empfehlung. Über Redmark habe ich vor längerer Zeit auch schon mal eine Dienstleistung eingekauft.

Bieterverfahren in der Losvariante für den Immobilienverkauf sind hierzulande meines Wissens nach nicht erlaubt.

Grüße von Boris

Das BGH entschied, dass Nebenkostenabrechnungen rechtzeitig dem Mieter zugestellt werden müssen. Ausrede, das der  Postweg länger gedauert hat oder die Abrechnung auf dem Postweg abhanden gekommen ist, sind ab sofort nicht mehr zu verwenden!
Sollte die Abrechnung der Nebenkosten beispielsweise für das Jahr 2008 nicht bis zum 31.12.2009 im Postkasten der Mieter sein, bleibt künftig der Vermieter auf den Kosten sitzen (Nachforderungen).

(AZ: VII ZR 107/09)

Gelesen in Der Welt, Das Grundeigentum