Hallo liebes Forum,
erstmal vielen Dank für die rege Beteiligung an meiner Frage.
Habe mich anhand Eurer Links und Google schlau gemacht und bin zu folgendem Fazit gekommen (ist natürlich keine Rechtsberatung, weil ich kein Jurist bin
):
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, nach welcher Zeit eine Mietkaution zurückgezahlt werden muss. Die Gerichte haben Verständnis, dass Vermieter Kautionen aus Sicherheitsgründen zurückhalten. Immerhin können bei der Übergabe der Immobilie Mängel übersehen oder gar mutwillig versteckt worden sein, die es zu kompensieren gilt; dazu ist eine Kaution da.
Die Gerichte halten Fristen von drei bis sechs Monaten für angemessen; in einigen Urteilen werden Vermieter jedoch aufgefordert, nach Ablauf von drei Monaten eine schriftliche Begründung für die Zurückhaltung der Kaution abzugeben. Danach muss der übliche Weg bei Zahlungsverzug gegangen werden: Mahnen, Warten, Klagen. ![]()
Allerdings ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution mindestens auf ein Sparbuch mit dreimonatiger Kündigung zu legen, damit dem Mieter keine Schäden entstehen und damit durch Zins und Zinseszins die Sicherheit des Vermieters erhöht wird. Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss der Vermieter dem Mieter die Kaution nebst Zinsen im o. g. Zeitraum zurückzahlen.
Nun meine Frage:
Mein Vermieter hat mir nach etwas mehr als drei Monaten die Kaution zurückgezahlt - allerdings ohne Zinsen. In den Gesetzestexten heißt es immer: "mit den üblichen Zinsen für ein Sparbuch mit dreimonatiger Kündigung". Woher weiß ich denn, was 2004 üblich war bzw. wo kann ich das einsehen, damit ich die Zinsen nachfordern kann.
Vielen Dank,
Christian.