Hallo liebe Experten!
Vor einigen Jahren habe ich eine Garage gemietet. Vor ca. einem halben Jahr brach unvermittelt der Kontakt zum Vermieter ab und vor dem Tor des Garagenhofes wurde das Schloss ausgewechselt. Es stellte sich heraus, dass mein Vermieter nur Pächter und dieser an seinen Verpächter kein Geld mehr gezahlt hat - daher das Schloss.
Der Verpächter (nicht der Vermieter) war mir so lange unbekannt, weil das Katasteramt über keine aktuellen Daten verfügte. Nun habe ich vor kurzem den Verpächter durch Zufall ausfindig gemacht und ihn zur Herausgabe meiner Sachen bewegen können.
Den Mietzins zahlte ich bar oder zuletzt per Überweisung an einen Anwalt. Da ich mit dem Vermieter nicht mehr kommunizieren konnte, zahlte ich auch keine Miete mehr - wie auch?
Nun meine Frage:
Kann der Vermieter den Mietzins für die Zeit nachfordern, in der ich keinen Zutritt zu meiner Garage hatte? Für das Schloss vor der Tür habe ich diverse Zeugen, nicht zuletzt den Verpächter.
Vielen Dank,
Thomas.