Thema: Haftung des Grundstückeigentümers

Grundstückseigentümer haften auch bei Vermietung für Abfallgebühren

Die zuständigen Behörden können einen Grundstückseigentümer auch dann zur Zahlung der Abfallgebühren heranziehen, wenn dieser das Grundstück vermietet oder verpachtet hat. Eigentümer bleiben auch bei Vermietung oder Verpachtung des Grundstücks so genannte "Abfallbesitzer" und sind daher neben den Mietern oder Pächtern für den auf dem Grundstück anfallenden Abfall verantwortlich. (Az.: 4 K 1892/04.NW vom 21.04.2005).

Quelle (1): Anwalt-Service - Verlag Dr. Otto Schmidt
Quelle (2): IVD-Newsletter
25.08.2005

B.Wienke

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Boris Wienke
Immobilienfachwirt
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