Thema: Bauträgervertrag: Baubeschreibung muß beurkundet werden
Wird die von den Parteien vereinbarte Baubeschreibung zum Bauträgervertrag nicht beurkundet, ist der gesamte Vertrag nichtig (BHG 10.02.2005, VII ZR 184/04). Folge: Der Erwerber kann das bislang von ihm bezahlte Geld zurückverlangen, muß aber im Gegenzug die Immobilie und sämtliche ihm daran eingeräumten Rechte zurückgeben.
Quelle: IVD vom 14.07.2005
Boris Wienke
3v-immobilien
~~~~~~~~~~~~Sponsor-Tipp:~~~~~~~~~~~~~~
Insidepaper - Die rechtssichere Website
e-Recht24.de
Boris Wienke
Immobilienfachwirt
vermieten - vermitteln - verkaufen