Thema: Bauträgervertrag: Baubeschreibung muß beurkundet werden

Wird die von den Parteien vereinbarte Baubeschreibung zum Bauträgervertrag nicht beurkundet, ist der gesamte Vertrag nichtig (BHG 10.02.2005, VII ZR 184/04). Folge: Der Erwerber kann das bislang von ihm bezahlte Geld zurückverlangen, muß aber im Gegenzug die Immobilie und sämtliche ihm daran eingeräumten Rechte zurückgeben.

Quelle: IVD vom 14.07.2005


Boris Wienke
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