Thema: Teppichboden ersetzen?
Einen sehr alten Teppichboden in der Wohnung muß der Vermieter nicht mehr erneuern. Wenn der Belag schon zum Zeitpunkt der Anmietung älter als die durchschnittliche Lebensdauer von 10 bis 15 Jahren ist, besteht 20 Jahre später kein Recht mehr auf Austausch.
LG Köln, Az. 1 S 122/04
Quelle: Berliner Morgenpost vom 11.Mai 2005
Boris Wienke
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Boris Wienke
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