Thema: Satellitenschüssel muß abgebaut werden!
Wohnungseigentümer-Gemeinschaften (WEG) können den Abbau von Satellitenschüsseln vor dem Balkon verlangen. Das Landgericht München I (Az 1T 17467/04) verurteilte eine türkische Familie - über Kabel könne sie für sechs Euro im Monat insgesamt sech türkische Programme empfangen, die Schüssel zu entfernen.
Gelesen in der Berliner Morgenpost vom 10.September 2005.
Boris Wienke
3v-immobilien
Boris Wienke
Immobilienfachwirt
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