Thema: Wohnungsübergabe bei Schlüssel in den Briefkasten?

Wenn ein Mieter aus der Wohnung auszieht, darf er nach Abnahme der Renovierungsarbeiten und Übergabe der Wohnung die Schlüssel nicht einfach in den Briefkasten des Hausmeisters werfen. Denn wenn dies nicht genau vereinbart ist, gilt die Wohnung als nicht übergeben - im Streitfall sind weitere Mietzahlungen fällig.

Landgericht Berlin, Az: 63S 385/02 W

Gelesen in der Zeitung Der Tagesspiegel vom 08.Oktober 2005

Boris Wienke
3v-immobilien

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