Thema: Ablehnung neuer Wohnungsmieter = Schadensersatz?

gelesen: Berliner Morgenpost vom 02.November 2005

Ist bei einer Eigentümergemeinschaft laut Gemeinschaftsordnung die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer erforderlich, wenn eine Eigentumswohnung vermietet werden soll, so darf diese nur aus wichtigem Grund versagt werden. Verweigern die anderen Eigentümer ohne wichtigen Grund die Zustimmung, kann Schadenersatz fällig werden.

Urteil: BayOLG Az. 2ZBR 141/03

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