Thema: Modernisierung der Heizung muß gedultet werden...
TIPP: Modernisierungshilfe
Mieter muß Modernisierung der Heizung dulden
Seit der Mietrechtsreform muß ein Mieter Modernisierungen auf Grund von Energiesparmaßnahmen im Bereich Heizernergie, Wasser und Strom dulden. Dies gilt jedoch nicht, wenn diese Maßnahme für ihn, seiner Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine nicht zu rechtfertigende Härte bedeuten würde (§ 554 BGB).
Auf das Verbrauchsverhalten des einzelnen Mieters kommt es hierbei nicht an. Der Vermieter kann nach korrekter Modernisierungsankündigung und erfolgter Modernisierung die Miete um 11% der Jahresnettomiete erhöhen.
Quelle: Berliner Morgenpost vom 26.Oktober 2005
Urteil: Berliner Landgericht, Az 67 S 154/03
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Boris Wienke
Immobilienfachwirt
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