Thema: Einbruch durch die Glastür

Bei einem Einbruch durch die Glastür muß die Hausratversicherung nicht unbedingt zahlen. Eingangstüren mit einfachverglastem Fenstern stellten unverschlossen kein ernsthaftes Hindernis für Einbrecher dar. Damit handele der Bestohlene grob fahrlässig.

In diesem Fall hatte der Mieter seine Tür nur zugezogen. Die Einbrecher hatten die Scheibe eingeschlagen und sich durch Betätigung der Türklinke Zugang zur Wohnung verschafft.

Oberlandesgericht Oldenburg, Az. 3U 34/05

Gelesen , Berliner Morgenpost vom10.Dezember 2005 , Immobilienanzeigenteil

Boris Wienke
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