Thema: Klavierspielen in Mietwohnung

gelesen: Berliner Morgenpost vom 21.09.2005

Das Aufstellen und Nutzen eines Klaviers in der Mietwohnung ist prinzipiell erlaubt. Das Musizieren gehört zu den normalen Gebrauchsrechten von Mietern, sofern die Statik des Hauses dem nicht entgegen steht. Urteil Landgericht Frankfurt (Az. 2/11 T 36/05).

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Boris Wienke
Immobilienfachwirt
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