Thema: Jahresabrechnung zu spät?
gelesen in der Berliner Morgenpost vom 25.Januar 2006
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Einem Wohnungseigentümer steht gegenüber dem Verwalter kein Schadenersatzanspruch zu, wenn letzterer die Jahresabrechnung nicht fristgerecht erstellt.
(AG Hamburg, Az. 102b II 57/05 WEG)
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Boris Wienke
Immobilienfachwirt
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