Thema: Wohnungsvermittlung - Provision ja oder nein?

Nach § 2 Abs. 2 Nr. 3. Wohnungsvermittlungsgesetz darf der Verwalter einer Wohnung keine Provision vom Mieter verlangen. Unterschiedlich urteilen die verschiedenen Gerichte darüber, wann die Grenze zur Wohnungsverwaltung überschritten sei. Einige Amts- und Landgerichte gehen bereits dann von einer provisionsausschließenden Verwaltertätigkeit aus, wenn der Makler die Kaution entgegennimmt, quittiert und die Wohnung übergibt.

Das Landgericht Düsseldorf urteilte am 18.März 2005 (20 S 167/04), daß es keine Verwaltertätigkeit darstelle, wenn der Makler zur Herstellung der Vermietbarkeit die Betreuung der Renovierung übernehme und die Wohnung übergebe. Im vorliegenden Fall hatte der Makler diese Arbeiten nur einmalig erbracht. Zum Ausschluß der Provision hingegen sei erforderlich, dass eine auf längere Dauer angelegte Tätigkeit von größerem Umfang vorläge.

Gelesen und zitiert aus dem Rechtsfax für den Regionalverbankd Berlin-Brandenburg, ivd vom 17.Januar 2006

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Boris Wienke
Immobilienfachwirt
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