Thema: Nachbarn müssen lauten Sex nicht dulden!

Urteil Amtsgericht Rendsburg, Az. 18(11) C 766/94

Der Geschlechtsverkehr könne nicht mehr zum "normalen Mietgebrauch" gerechnet werden, wenn das Paar dabei so laut ist, daß die Mitbewohner im Haus nachts aufwachen. Einem Mieterpaar wurde unter Androhung eines Ordnungsgeldes oder alternativ Haft untersagt, zwischen 22 bis 6 Uhr die Nachtruhe des Mietshauses zu stören, "insbesondere durch lautes Gestöhne, Geschreie und Gerede".


Urteil Amtsgericht Warendorf, Az. 5 C 414/97

Das Amtsgericht untersagte lautes "Stöhnen beim Sexualverkehr und dabei ausgestoßene Jipie-Rufe", als unzumutbare Belästigung.

gelesen Berliner Morgenpost vom 15.März 2006

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