Thema: Katasterkarte entscheidend
Grundstücksverkäufer dürfen darauf vertrauen, daß Grundbucheinträge richtig und vollständig sind. Der BGH (Bundesgerichtshof) Az. ZR 11/05 hat entschieden, daß dies auch für den Verlauf der Grundstücksgrenzen gilt. Maßgeblich seien die Karten des Liegenschaftskatasters, nach denen die Grundstücke im Grundbuch benannt sind.
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Boris Wienke
Immobilienfachwirt
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