Thema: Nebenkostenabrechnung zu spät?

gelesen: Berliner Morgenpost 25.Kalenderwoche 2006

Abrechnung zu spät? Nebenkosten nicht weiterzahlen...

Bei einer verspäteten Abrechnung der Betriebskosten können Mieter ihre Vorauszahlungen nicht zurückverlangen. Nach einem BGH-Urteil (Az VIII ZR 191/05) dürfen sie aber weitere Abschlagzahlungen zurückhalten, bis der Vermieter ordnungsgemäß abrechnet. Damit könne sich der Mieter absichern oder Druck auf den Vermieter ausüben, die Abrechnung vorzulegen. Vermieter müssen innerhalb eines Jahres abrechnen.

3v-immobilien
Boris Wienke
Immobilienfachwirt
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