Thema: Besichtigungsklausel im Mietvertrag?
gelesen: Berliner Morgenpost vom 15.Juni 2005 - Immobilien
Eine Vertragsklausel, wonach der Vermieter die Wohnung nach rechtzeitiger Ankündigung zu angemessener Tageszeit besichtigen darf, ist unwirksam.
Amtsgericht Hamburg-Altona (Az 317 C 237/04)
Die Richter sahen in dieser Klausel eine Benachteiligung der Mieter, da sie dem Vermieter ein uneingeschränktes Recht zur Besichtigung gibt. Der Vermieter hat nur in wichtigen Ausnahmefällen ein Besichtigungsrecht: Reparaturen, Modernisierung, Besichtigung durch Nachmieter oder Käufer.
Euer 3v-immobilien Team
Boris Wienke
Immobilienfachwirt
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