Thema: Besichtigungsklausel im Mietvertrag?

gelesen: Berliner Morgenpost vom 15.Juni 2005 - Immobilien

Eine Vertragsklausel, wonach der Vermieter die Wohnung nach rechtzeitiger Ankündigung zu angemessener Tageszeit besichtigen darf, ist unwirksam.

Amtsgericht Hamburg-Altona (Az 317 C 237/04)

Die Richter sahen in dieser Klausel eine Benachteiligung der Mieter, da sie dem Vermieter ein uneingeschränktes Recht zur Besichtigung gibt. Der Vermieter hat nur in wichtigen Ausnahmefällen ein Besichtigungsrecht: Reparaturen, Modernisierung, Besichtigung durch Nachmieter oder Käufer.

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Boris Wienke
Immobilienfachwirt
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