Thema: Wohnungsabnahme

Hi, ich habe eine Wohnung zurück gegeben. Nicht einmal 1,5 Jahre drin gewohnt. Die Wände waren vorher alle weis. Fast wie im Krankenhaus.... toll, dachte ich mir, dann wirst du mal ein wenig Farbe rein bringen. Das habe ich dann auch getan. Wirklich nur ein wenig cremeton. Sauber gestrichen.

Dann kam der Verwalter. Er sagte es sei alles in Ordnung. Als Renovierungsabschlag sind einfach einmal 690,- EUR fällig, wenn nicht renoviert wird. So stand es jedenfalls im Protokoll.

Bei der ÜBergabe dann schrieb er, das alles paletti, also in Ordnung ist. Aber anstatt der Auszahlung der Mietkaution erhalte ich nun ein Schreiben der Hausverwaltung. Ich hätte die Wohnung nicht renoviert und nun wären 690,- EUR anteilig für die Renovierungsmaßnahmen fällig.... was soll das denn?

Na ich habe die Hausverwaltung erst einmal angeschrieben. Mal sehen was da so raus kommt. Glaube die denken wir versuchen es mal....

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Re: Wohnungsabnahme

Hallo Jiim,

na das hört sich ja nicht gut an. Hat sich schon etwas ergeben? Ich denke das hat Methode. Die Hausverwaltungen finden immer öfter verwahrloste Wohnungen zurück (ich will dir damit nicht auf den Schlips treten).

Aus meiner Erfahrung haben Immobilienbesitzer heute nur noch begrenzte Möglichkeiten Wohnungen im einen ordentlichen Zustand zurück zu bekommen. Wenn nur ein paar Schlieren an der Wand sind oder mal ein kleiner Farbabplatzer geht das ja alles noch. Was ist aber, wenn plötzlich die Amatur fehlt oder das vor einem Jahr verlegte Laminat Brandflecke hat?

Boris

3v-immobilien
Boris Wienke
Immobilienfachwirt
vermieten - vermitteln - verkaufen

Re: Wohnungsabnahme

Hmm das ist schwierig ... Da ich selbst auch eine Wohnung vermiete kann ich beide Seiten verstehen.
Aber wenn du sagst du hast alles sauber und gut in Schuss abgegeben dann kann ich nicht verstehen warum du so viel zahlen musst.
Biete doch an das was nicht passt wieder in Ordnung zu bringen ... 690 Euro sind schon eine Wucht

Re: Wohnungsabnahme

Hallo,

also ich denke, dass wenn du eine schriftliche Bestätigung über den korrekten Zustand der Wohnung bei der Abgabe hast, diese dann auch rechtskräftig ist.
Ich kann mir nicht vorstelle, dass man nachträglich nun doch nocheinmal belangt werden könnte, insofern nicht nocheinmal gravierende Mängel aufgetaucht sind.
Ansonsten kannst du ja z.B. hier nochmal nachfragen:http://www.wohnung.net/mietrecht/

Zuletzt bearbeitet von Renting (23.03.2011 20:04:12)