Thema: Streuplficht im Winter
Hotelparkplätze, die für Gäste und Besucher bestimmt sind, müssen bei Eis und Schnee gestreut werden. Schnee räumen allein reicht oftmals nicht. Stürzt beispielsweise jemand auf dem vereisten Platz, hat das Hotel Schadenersatz zu leisten.
Gelesen und zitiert: Freizeit Revue, LG Augsburg, Az 3 O 2846/00
Boris Wienke
Immobilienfachwirt
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