Thema: Rot und blau + gelb und grüne Zimmerwände?
Eine Klausel, die dem Mieter vorgibt die Wohnung während der Wohnzeit in einer bestimmten Farbe zu streichen, ist unwirksam. Das bestätigte der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 166/08).
Es können Klauseln vereinbart werden, die beim Auszug einen neutralen Farbanstrich vorsehen. Allerdings ist der Begriff "neutraler Farbanstrich" doch sehr dehnbar (Bem. die Redaktion).
Gelesen in der Berliner Morgenpost und im Grundeigentum Verlag
Boris Wienke
Immobilienfachwirt
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