Thema: Maklerprovision zurückzahlen

Wann ist die Provision für einen Immobilienmakler zurück zu zahlen?

Die Provision für die Vermittlung von Mietwohnungen darf maximal zwei Kaltmieten für den Mieter betragen (+ gesetzliche Mehrwertsteuer). Das ist im Wohnungsvermittlungsgesetz geregelt. Im §2 finden Sie die Regelungen wann überhaupt eine Provision für den Mieter fällig wird:

http://www.gesetze-im-internet.de/wovermrg/__2.html

Es darf keine Provision für den Mieter verlangt werden, wenn der Vermieter auch der Makler ist, oder verwandtschaftliche Verhältnisse bestehen. Es darf darüber hinaus keine Provision vom Mieter verlangt werden, wenn es sich um die Fortführung eines bestehenden Mietverhältnisses handelt.

Eine Vereinbarung darüberhinaus mit dem Vermieter spielt hierbei keine Rolle. Im Wohnungsvermittlungsgesetz werden insbesondere die Belange der Interessenten geregelt.

Heutzutage bekommen viele Immobilienmakler bereits eine sogenannte Innenprovision vom Vermieter bezahlt. Damit hat der Mieter keine zusätzlichen Kosten.

Ist eine Vermietung für den Mieter provisionspflichtig muss der Immobilienmakler besonders darauf hinweisen. Das kann im Maklerauftrag geschehen, im Internet, durch die Zustellung eines Exposess oder aber auch durch den Emailverkehr.

Tipp: Hier ist besondere Vorsicht geboten. Und zwar sowohl für den Mieter wie auch für den Immobilienmakler. Oftmals versuchen Mieter sich um die Vermittlungsprovision zu bringen, so nach dem Motto sie hätten das nicht gewusst. Für den Immobilienmakler ist es immer besser mit dem Vertragsschluss die Vermittlungsprovision zu kassieren. Da Mieter oftmals, jedenfalls hier in Berlin ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.

Für weitere Fragen steht Ihnen gern Boris Wienke unter

http://www.3v-immobilien.de/kontakt.html

zur Verfügung.

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Boris Wienke
Immobilienfachwirt
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