Thema: Anwohner müssen zu laute Kirchenglocken dulden
Anwohner von Gotteshäusern müssen das Läuten von Kirchenglocken dulden. Auch wenn der zulässige Lärmpegel überschritten wird.
Das sakrale Läuten bei Messen, Hochzeits- oder Trauerfeiern sowie an hohen kircchlichen Feiertagen sei durch das "verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen " und durch den Schutz freier Religionsausübung priveligiert, so das Verwaltungsgericht Arnsberg in einer Entscheidung ( Az. 7K 2661/06).
Boris Wienke
Immobilienfachwirt
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