Thema: Duldungspflicht bei Modernisierung?

Laut BGH / Bundesgerichtshof muss der Mieter eine bauliche Maßnahme dulden, die aufgrund einer behördlichen Anordnung oder rechtlichen Verpflichtung in der Wohnung durchgeführt wird ( Az. VIII ZR 110/08 ).

Im dem verhandelten Fall mußte die Vermieterin laut Umweltamt die veralteten Gasenzelöfen gegen eine neue Zentralheizung austauschen (Einhaltung der Abgasgrenzwerte). Die Mieterin versuchte diese Modernisierung und damit die Erhöhung der Miete zu verhindern. Ohne Erfolg.


gelesen: Berliner Kurier, März 2009

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Boris Wienke
Immobilienfachwirt
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