Thema: Erlaubnis zur Hundehaltung entzogen

Vermieter dürfen Hundehaltern die Erlaubnis zur Hundehaltung auch wieder entziehen, wenn dieses Tier andere Mieter im Haus immer wieder stört.

Verunreinigt der Hund wiederholt das Treppenhaus oder dringt in fremde Wohnungen ein, kann der Vermieter die Abschaffung des strörenden Hundes verlangen.

Bellt der Hund langanhaltend und regelmäßig, können die Nachbarmieter die Miete mindern (AG 49 C 165/05). Auch das ist für den Vermieter mehr als unangenehm.

Urteile:
LG Krefeld (Az.2S 89/969
LG Nürnberg (Az. 7S 3264/90)

3v-immobilien
Boris Wienke
Immobilienfachwirt
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